SPD-Wedekind kritisiert Verwaltungsgericht: "Fehlgeleiteter Denkmalschutz!"
Ellinghorst. Auf wenig Verständnis trifft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum Fortbestand des Denkmalschutzes für die ehemalige Kirche "St. Elisabeth" in Ellinghorst bei Wolfgang Wedekind, SPD-Ratsherr und Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Ellinghorst.
"Diese Entscheidung verleiht einem fehlgeleiteten Denkmalschutz Wirkung und blockiert eine positive Stadtentwicklung," beklagt sich Wedekind. Darüber hinaus stelle die Entscheidung einen Eingriff in die Eigentumsrechte der katholischen Kirche dar, der unangemessen sei. Man könne der Probstei nur den Mut und die Kraft wünschen, die 2. Instanz anzurufen und eine Neubewertung der Argumente zu erwirken.
"Wem nützt eine Kirche, die profanisiert ist, in der laut Probstei definitiv keine Gottesdienste mehr stattfinden werden?" fragt Wolfgang Wedekind. Wenn es schon um einen Abwägungsprozess zwischen Denkmalschutz- und anderen Interessen gehe, dann müsse doch bitte die Frage nach dem Allgemeinwohl gestellt werden. Und genau das habe das Gericht offenkundig nicht getan. Denn eine positive Entwicklungsperspektive für das Areal an der Maria-Theresien-Straße gebe es nunmehr nicht.
"Stattdessen kann jetzt eine kleine Clique Ewiggestriger ihren "Sieg" feiern, ohne Verantwortung für die Konsequenzen übernehmen zu müssen. Ein Skandal! Und was den LWL und seine unrühmliche Rolle angeht, so sei darauf hingewiesen, dass Denkmalschutz auch gewährleistet werden kann, wenn ausgewählte charakteristische Gebäude erhalten werden, nicht aber alle Gebäude dieser Bauphase," führt der SPD-Politiker abschließend aus.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.