SPD NRW will Schulsozialarbeit sichern

Am 25.03.2014 brachten die Fraktionen der

SPD

und von

Bündnis 90/Die Grünen

einen sogenannten Entschließungsantrag, in den Landtag ein und

fordern die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets als Leistungskomponente dieses in das SGB II aufgenommen und die dauerhafte Finanzierung dieser Unterstützungsstruktur durch den Bund gesichert wird.

Damit wird der Intention des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.

Wir werden natürlich auch aus Gladbecker Sicht an dem Thema bleiben und uns für eine gesicherte Finanzierung dieser wichtigen Arbeit einsetzen.

Norbert Dyhringer
Vorsitzender
Gladbecker Schulausschuss

Wer mehr Details haben möchte, kann nachfolgend den gesamten Antrag lesen:

Ausgangspunkt fuer die Schaffung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Darin verwarfen die Verfassungsrichter die Berechnungen der damaligen Bundesregierung zu den Regelsaetzen nach SGB II. Sie bemaengelten insbesondere die Intransparenz bei der Berechnung der Regelsaetze und die feh-lende Anerkennung von dauerhaften atypischen Sonderbedarfen. Zudem machten die Richter deutlich, dass "der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewaehrleistung eines menschenwuerdigen Existenzminimums nicht nur diejenigen Mittel umfasst, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwuerdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Es gewaehr-leistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz [...] als auch die Sicherung der Moeglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmass an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst." Insbesondere fuer Kinder muesse dieses Recht gewaehrleistet sein.

Mit Einfuehrung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) hat die damalige Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) reagiert und so versucht, dem verfassungsgemaessen Anspruch beduerftiger Kinder und Jugendlicher auf Bildung und die Ermoeglichung gesellschaftlicher Teilhabe Rechnung zu tragen. Auf Draengen rot-gruen gefuehrter Bundeslaender wurde mit Einfuehrung des Bildungs- und Teilhabepakets auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit - zunaechst begrenzt bis 2013 - vereinbart. Diese Schulsozialarbeit soll dazu beitragen, die vom BVerfG geforderte angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule zu ermoeglichen. Bei der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT handelt es sich somit um einen Teil einer praeventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik, wie es auch im Runderlass der Ministerien fuer Arbeit, Integration und Soziales, Schule und Weiterbildung, Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7. Juli 2011 entsprechend ausgefuehrt wird. Der Begriff der Schulsozialarbeit ist dabei irrefuehrend. Anders als die klassische Schulsozialarbeit hat sie naemlich nicht in erster Linie den Zweck, stabilisierend auf das Schulklima einzuwirken, so wie sie von vielen Akteuren faelschlicherweise immer noch verstanden wird. Vielmehr dient sie dazu, beduerftige Kinder und Jugendliche dabei zu unterstuetzen, ihre individuellen Ansprueche auf Bildung und Teilhabe wahrzunehmen mit dem Ziel, Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere der daraus resultierenden Bildungsarmut und sozialer Exklusion abzubauen. Die Angebote der Schulsozial-arbeit sind niederschwellig. Diese umfassen aufsuchende Elternarbeit und die Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem BuT ebenso wie die Unterstuetzung im Uebergang zur weiterfuehrenden Schule bzw. im Uebergang von Schule in den Beruf. Schliesslich gehoeren auch die Planung praeventiver Angebote gegen Bildungsarmut sowie zur Foerderung der Inklusion - und hier auch die Zusammenarbeit mit Traegern aus Jugendhilfe, Kultur und Sport - zum Aufgabenfeld. Die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird gewaehrleistet, u.a. durch Beratung der Traeger, aber auch durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern.

Es handelt sich also um einen weitergehenden, praeventiven und sozialraeumlichen Ansatz, der u.a. am Ort "Schule" angesiedelt ist, weil man dort Kinder und Jugendliche gut erreichen kann.

Schulsozialarbeit als unverzichtbarer Teil des Bildungs- und Teilhabepakets

Nach mehrjaehriger Umsetzung des BuT ist deutlich geworden, dass es fuer die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Familien der Schulsozialarbeit mit ihrer zugehenden Unter-stuetzung bedarf.
Die Schulsozialarbeit, die im Sinne des BuT geleistet wird, ist ein wichtiges Werkzeug dafuer, dass Kinder und Jugendliche mit den Leistungsangeboten tatsaechlich erreicht werden. Ohne diese auf die Betroffenen zugehende Sozialarbeit waeren die sachgerechte Umsetzung des BuT - und damit auch die Umsetzung des Urteils des BVerfG - gefaehrdet. Diese Form der Schulsozialarbeit muss somit als Bestandteil des Bundesbildungspakets (BuT) angesehen werden. Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets stellt ein wesentliches Element fuer die Umsetzung des BuT dar. Denn die Ziele der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung werden durch diese Struktur ganz wesentlich unterstuetzt.
Nur so kann die Inanspruchnahme gesichert und das Hinwirkungsgebot der Jobcenter gemaess § 4 Abs. 2 SGB II auch tatsaechlich umgesetzt werden. Insofern ist eine Finanzierung durch den Bund die logische Konsequenz.

Sachstand

Die Kommunen und Kreise in NRW haben in den letzten drei Jahren insgesamt rund 300 Millionen Euro an Bundesmitteln fuer die Schulsozialarbeit erhalten, in diesem Zeitraum aber nur 178 Millionen Euro fuer diesen Zweck verausgabt. Insbesondere in 2011 konnten in den Kommunen die Mittel noch nicht im vollen Umfang genutzt werden, da die Mittel erst im Laufe des Jahres 2011 bereit gestellt werden konnten und die BuT-bezogene Schulsozialarbeit nach und nach aufgebaut werden musste. Landesweit koennten also noch ueber 122 Millionen Euro fuer die Finanzierung der Schulsozialarbeit genutzt werden.

Die seit 2011 nicht verausgabten Mittel fuer Schulsozialarbeit im Sinne des BuT duerfen bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. Dies gilt insbesondere auch fuer Kommunen in schwieriger haushaltswirtschaftlicher Lage (Haushaltssicherung, Not-haushalt, Staerkungspakt).

Dem Bericht der Landesregierung ist zu entnehmen, dass alle 53 Kreise und kreisfreien Staedte Entscheidungen getroffen haben, die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT im Jahr 2014 vollstaendig oder teilweise weiterzufinanzieren.

IV. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

sich gegenueber der Bundesregierung dafuer einzusetzen, dass die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets als Leistungskomponente dieses in das SGB II aufgenommen und die dauerhafte Finanzierung dieser Unterstuetzungsstruktur durch den Bund gesichert wird. Damit wird der Intention des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.

Autor:

Norbert Dyhringer aus Gladbeck

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