SPD-Dementi zur Dichtheitsprüfung: FDP-Mitteilung ist falsch
Gladbeck/Nordrhein-Westfalen: Die umstrittene "Dichtheitsprüfung" für Abwasserleitungen privat genutzter Wohngebäude sorgt nach wie vor für heftige Diskussionen. So beklagte sich auch die Gladbecker FDP vor wenigen Tagen darüber, dass die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf nun doch eben diese "Dichtheitsprüfung", allen vorangegangenen Zusagen zum Trotz, verabschiedet habe.
Dem möchte der Gladbecker SPD-Landtagsabgeordnete Michael Hübner in dieser Form aber keineswegs zustimmen: „Ich habe ja Verständnis dafür, dass die FDP als Opposition die Änderung des Landeswassergesetzes und die vom Landtag verabschiedete Rechtsverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen kritisiert, aber in einer Pressemitteilung absichtlich die Hälfte wegzulassen und so gewissermaßen die Unwahrheit zu verbreiten um die Menschen zu verunsichern ist keine seriöse Kommunalpolitik,“ schimpft Hübner.
SPD: Endlich klare Regeln
Hübner führt aus: „Wir haben endlich klare Regeln geschaffen: Mit der Verabschiedung der Verordnung entfallen für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten jegliche Fristen. Künftig müssen private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden. Hier gilt, dass Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis 2015 – alle anderen bis 2020 – nachweisen müssen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Dies betrifft in Gladbeck lediglich einzelne private Hauseigentümer. Was die Gladbecker FDP schreibt, liest sich so als ob jeder Hauseigentümer eine Dichtheitsprüfung vornehmen lassen muss. Dies ist falsch.“
„Mit dem Beschluss zur Änderung des Landeswassergesetzes im Februar diesen Jahres sowie der Verabschiedung der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen am 17. Oktober 2013 wurde, eine lange und intensive Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Funktionsprüfung beendet," führt Hübner diesbezüglich aus. "Im Juli 2009 wurden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verbindliche Grundpflichten für die Überwachung von Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen festgeschrieben. In ihrem Koalitionsvertrag von 2012 haben sich SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN dazu entschlossen, den Verpflichtungen des WHGs nachzukommen und eine Novellierung des Landeswassergesetzes voranzubringen. Für die SPD stand dabei im Vordergrund, eine Lösung zu finden, die sowohl bürgerfreundlich ist, als auch dem Gewässerschutz dient.“
Gladbecker Satzung in Vorbereitung
Der SPD-Politiker abschließend: „Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen oder nicht. Mir nicht bekannt, dass die Stadt Gladbeck hinsichtlich der Dichtheitsprüfung eine Satzung vorbereitet, die über die Vorgaben des Landtags hinausgeht. Wir folgen mit der Gesetzesänderung und der Rechtsverordnung weiterhin dem Vorsorgeprinzip gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Eine Prüfung im Verdachtsfall – wie sie die CDU und FDP vorgeschlagen hatten, verstößt hier gegen die anerkannten und seit langem bewährten Prinzipien des Wasserrechts.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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