Verschärfte Bußgeldregeln
So teuer wird es ab November
Eigentlich sollten sie schon lange gelten. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln für Verkehrsteilnehmer seit April 2020 allerdings außer Kraft gesetzt. Doch nun geht es Rasern, Falschparkern und Posern finanziell an den Kragen. Der Bundesrat hat der Bußgeldnovelle Anfang Oktober zugestimmt, im November soll sie in Kraft treten.
Wer zu schnell fährt, muss dann sehr viel tiefer in die Tasche greifen. So kostet es ab November beispielsweise 70 statt 35 Euro, wenn man innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt. Außerorts verdoppelt sich das Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen auf 60 Euro. Wer sogar mit bis zu 30 Kilometer pro Stunde schneller fährt, als erlaubt ist, zahlt in Ortschaften künftig 180 statt 100 Euro und außerorts 150 statt 80 Euro. Statt der ursprünglich beschlossenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr diese deutlich höheren Geldbußen vorgesehen.
Auch Falschparken wird teuer
Ähnlich wie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, das nun 55 statt 35 Euro kosten wird, müssen Autofahrer, die unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge parken, ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zahlen. Auch ignorante Falschparker müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen: So wird etwa für das Zuparken von Geh- und Radwegen bis zu 80 Euro berechnet. Wer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten zuparkt, ist mit 100 statt 25 Euro dabei. Auch für das Parken in zweiter Reihe, um mal eben etwas zu erledigen, können bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Allgemeine Halt- und Parkverstöße schlagen bald mit 25 statt 15 Euro ins Kontor.
Krach kostet
Unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung sind tabu: Wer denkt, „es muss kesseln“, um es mit der Comic-Figur Werner auszudrücken, darf künftig 100 statt 20 Euro für übertriebenes Sound-Tuning am Auspuff hinblättern. Autofahrer, die auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilden oder sie gar selbst nutzen, müssen künftig mit bis zu 320 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Erster Versuch war gescheitert
Der Vollzug der vormaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 war ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte - ein Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gingen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und dem Bundesrat am 3. September dieses Jahres zugeleitet hatte.
Ziel des geänderten Bußgeldkatalogs ist es, Verkehrsverstöße angemessen zu sanktionieren, um dadurch die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Zudem soll die Verordnung Rechtsunsicherheiten beseitigen, die entstanden sind, nachdem die ursprüngliche Novelle, wie erwähnt, wegen eines Formfehlers in der Praxis nicht beziehungsweise nicht vollständig angewandt wurde.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verwarnungsgrenze von 55 Euro zu erhöhen, ebenso die Gebühr für den Fahrzeughalter, wenn bei Verstößen der Fahrer nicht ermittelbar ist. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die hohen Aufwände bei Bußgeldstellen, Polizei und Justiz hin, die durch die Novelle entstehen.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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