Stadt Gladbeck nimmt Maskenpflicht unter freiem Himmel zurück
So geht Verwirrung

Mit zwei völlig gegensätzlichen Entscheidungen zum Thema "Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken" innerhalb von nur zwei Tagen hat die Stadt Gladbeck bei den Bürgern für Verwirrung gesorgt. | Foto: Pixabay
  • Mit zwei völlig gegensätzlichen Entscheidungen zum Thema "Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken" innerhalb von nur zwei Tagen hat die Stadt Gladbeck bei den Bürgern für Verwirrung gesorgt.
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Ein Kommentar

Frei nach dem Sprichwort "Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" hat die Gladbecker Stadtspitze innerhalb von gerade einmal zwei Tagen die zuvor verkündete "Maskenpflicht" für den Bereich der Fußgängerzone wieder rückgängig gemacht. Geblieben ist lediglich noch die Empfehlung zum Tragen einer Mund-/Nasenmaske auch unter freiem Himmel. Ja, so geht Verwirrung!

Aus dem Rathaus wird der Rückzieher damit begründet, dass das Kreisgesundheitsamt als zuständige Behörde das Tragen von Schutzmasken lediglich bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, in allen Geschäften, auf den Märkten, in Arztpraxen und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen sowie bei Dienstleistern, in öffentlichen Gebäuden sowie bei Sparkassen und Banken vorschreibe. Natürlich sollte - egal wo - der Mindestabstand gewahrt werden.

Gladbeck war in der Tat die einzige Stadt weit und breit, die für die Fußgängerzone eine "Maskenpflicht" ausrief. Kreisangehörige Städte und auch Bottrop sowie Gelsenkirchen scheuten diesen Schritt. Haben sich die Gladbecker Entscheidungsträger da schlichtweg ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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