Sehr ärgerlich: Münsteraner Oberverwaltungsgerichtsurteil verzögert nun auch STEWES-Neubau in Gladbeck

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt wird sich der von der Firma Stewes geplante Neubau in Gladbeck-Ost erheblich verzögern. Eventuell kann mit den Arbeiten erst im Jahr 2018 begonnen werden. | Foto: Archiv/STEWES-Group
  • Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt wird sich der von der Firma Stewes geplante Neubau in Gladbeck-Ost erheblich verzögern. Eventuell kann mit den Arbeiten erst im Jahr 2018 begonnen werden.
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Gladbeck-Ost. Das ist für die Betroffenen einfach nur ärgerlich und wird am Ende sicherlich auch zusätzliche Kosten verursachen: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt wird den Neubau des Stewes-Hagebaumarktes in Gladbeck-Ost wohl deutlich verzögern.

Über diese unschöne und absolut unerwartete Entwicklung hat die Stadt Gladbeck am Donnerstag, 19. Januar, die Mitglieder des Stadtplanungs- und Bauausschusses informiert. Besagtes Urteil trifft aber keineswegs nur Gladbeck, vielmehr wird der Richterspruch im gesamten Land Nordrhein-Westfalen nun in mehreren Kommunen und bei zahlreichen Projekten zu einem Anpassungspassungsbedarf in der Planung und somit zu zum Teil erheblichen Zeitverzögerungen führen.

Zum Hintergrund: Im gültigen Gebietsentwicklungsplan für den Emscher-Lippe-Raum ist der ehemalige Germania-Sportplatz am Krusenkamp in Gladbeck-Ost, auf dem der Neubau des Baumarktes errichtet werden soll, als so genannter "Freiraum" ausgewiesen. Dieser Plan wurde für die gesamte Region aufgestellt. Er umfasst somit das Gebiet von Bottrop bis Waltrop und trifft Festlegungen zu Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturen. Mit einem solchen Plan werden die Grundsätze und Ziele der Landesentwicklung für die Region konkretisiert. Somit steht er noch über der kommunalen Bauleitplanung. Das bedeutet wiederum, dass Bebauungspläne der Städte und Gemeinden den festgelegten Zielen der Gebietsentwicklungspläne anzupassen sind!

Bisher wurden in Nordrhein-Westfalen vergleichbare Bauprojekte am Siedlungsrand genehmigt. Jetzt hat aber ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu einer völlig neuen Situation geführt: In einem vergleichbaren Fall in einer anderen Stadt wurde im Urteil gefordert, dass die „Zielplanung“ angepasst werden müsse.

Für das Bauprojekt Stewes hat dies nun erhebliche Auswirkungen: „Der Regionalverband Ruhr trägt das Projekt an dieser Stelle zwar mit, allerdings muss dafür der Gebietsentwicklungsplan geändert werden.“, sagt Dr. Volker Kreuzer, Leiter des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt. „Der Regionalverband hat uns aber signalisiert, dass sich das hierfür notwendige Verfahren bis 2018 erstrecken wird.“ Parallel wird die Stadt daher auch eine Abweichung von den Zielen der Landesentwicklung beantragen. Hierdurch könne eventuell Zeit gewonnen werden.

„Wir bedauern ausdrücklich, dass dieses wichtige Projekt durch die veränderte Rechtsprechung eine Zeitverzögerung hinnehmen muss.“, erklärt Bürgermeister Ulrich Roland. „Dies hat leider erhebliche Auswirkungen auf den Investor und ist für ihn mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen verbunden.“

Für die Investoren, die Stewes-Geschäftsführer Dr. Hartmut Vogt und Hilmar Vogt, bedeutet die Zeitverzögerung natürlich einen Rückschlag ihrer Erweiterungs- und Neubaupläne. „Trotzdem stehen wir zu unserem Projekt. Wir werden gemeinsam mit der Stadt unser Ziel weiterverfolgen, unseren Kunden möglichst bald einen neuen, attraktiven Baumarkt anbieten zu können, um damit die vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und weitere wichtige Arbeitsplätze zu schaffen.“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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