Berufung gegen Urteil "Eintrittskarten-Vergabe" für Ratssitzungen zugelassen
Rückendeckung für die Stadt Gladbeck durch das Oberverwaltungsgericht
Erleichterung im Gladbecker Rathaus: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufung der Stadt Gladbeck gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 zugelassen.
In dem Urteil hatte die Verwaltungsrichterin ein Verfahren zur Ausgabe von Eintrittskarten für die Ratssitzung am 26. November 2015 für unrechtmäßig erklärt. Auf der Tagesordnung des Rates hatte vor nunmehr fast vier Jahren der Ausbau der B 224 zur A 52 gestanden.
Nun hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aber festgestellt, dass die Berufung der Stadt gegen dieses Urteil wegen der „besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache“ zugelassen wird.
Bei der Stadt wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts positiv bewertet Rechtsdirektor Dr. Guido Hüpper: „Offenbar ist der Fall nicht so eindeutig, wie das Verwaltungsgericht ihn gesehen hat. Nach Auffassung der Richter des Oberverwaltungsgerichtes kann die Entscheidung der unteren Instanz daher nicht ungeprüft bleiben. Wir hoffen nun, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation folgt. " Hüpper verweist darauf, das die Kartenvergabe schon seit den 1980er-Jahren praktiziert werde und somit auch tatsächlich sichergestellt werde, dass die Öffentlichkeit auch bei gut besuchten Ratssitzungen angemessen vertreten sei.
Wann das Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung treffen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Denn das wiederum hängt von der Auslastung des Senats ab.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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