Abschiebepraxis der Stadt Gladbeck ist nicht rechtswidrig
Rückendeckung aus Münster
Auf Bitten von Bürgermeister Ulrich Roland hat die Bezirksregierung Münster die Praxis der Stadt Gladbeck bei der Duldung beziehungsweise Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern unter die Lupe genommen. Und das Ergebnis sorgt im Rathaus am Willy-Brandt-Platz für Erleichterung: Nach Ansicht der Bezirksregierung gibt es „keine Veranlassung zu der Annahme einer schuldhaften rechtswidrigen Mittelverwendung infolge nachlässiger Abschiebungspraxis“.
2,78 Millionen Euro Mehrkosten?
Grund für die Bitte einer Untersuchtung waren Vorwürfe des Gladbecker CDU-Vorsitzenden Dietmar Drosdzol. Nach Meinung von Drosdzol würden Bürgermeister und SPD-Fraktion „deutsches Recht untergraben“, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich abgeschoben werden müssten, rechtswidrig dulden. Und der CDU-Politiker rechnete vor, dass durch dieses Vorgehen der Stadt ein Schaden von 2,78 Millionen Euro entstanden sei.
Bürgermeister Roland hatte daraufhin zunächst das städtische Rechnungsprüfungsamt mit einer umfassenden Prüfung beauftragt, gleichzeitig aber auch die Obere und Untere Kommunalaufsicht in Münster beziehungsweise Recklinghausen darum gebeten, den Vorwürfen ebenfalls nachzugehen.
Fazit von Regierungspräsidentin Dorothee Feller: Die Ausländerbehörden hätten „für die allermeisten Sachverhalte kein Ermessen“, sondern seien in vielen Fällen ausdrücklich verpflichtet, abgelehnte Asylbewerber zu dulden. Auch die Ursachen dafür, dass eine Abschiebung nicht erfolge, „liegen in aller Regel außerhalb des Einflussbereiches der Ausländerbehörden“.
Mehr Abschiebungen als zuvor
Die Zahl der in Gladbeck durchgeführten Abschiebungen war 2018 mit 21 übrigens deutlich höher als in den Vorjahren, anders als im Regierungsbezirk Münster insgesamt. Dieser Trend werde im Jahr 2019 voraussichtlich anhalten, immerhin seien bis Ende März 2019 bereits 16 ausreisepflichtige Asylbewerber abgeschoben worden.
Die Bezirksregierung weiter: Viele abgelehnte Asylbewerber haben „auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht.“ Ihnen würde daher aufgrund der Vorgaben des Aufenthaltsrechtes ausdrücklich ermöglicht, mittel- bis langfristig in Gladbeck zu bleiben.
Dazu die Regierungspräsidentin: „Hier agiert die Stadt Gladbeck im Einklang mit den Vorgaben der Landesregierung, die ausdrücklich dafür plädiert, vorhandene Entscheidungsspielräume zugunsten dieses Personenkreises zukünftig noch besser zu identifizieren und stärker zu nutzen.“
Bürgermeister Roland sieht die Arbeit der Ausländerbehörde durch die klare Antwort der Bezirksregierung uneingeschränkt bestätigt. „Selbstverständlich handeln die Stadtverwaltung und insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in diesem sensiblen Bereich strikt nach Recht und Gesetz, ohne dabei jedoch die Menschlichkeit außer Acht zu lassen.“ Vor diesem Hintergrund appelliert Ulrich Roland nun an die CDU, ihr Video endlich zu löschen.
Klare Worte in Richtung CDU
Und Ulrich Roland findet deutliche Worte: „Die CDU begeht einen ungeheuren Tabubruch. Hier wird Politik auf Kosten von Flüchtlingen gemacht! Wir haben in unserer Stadt eine gute Tradition des menschlichen Miteinanders. Das heißt für mich, dass wir abgelehnte Asylbewerber, insbesondere dann, wenn sie straffällig geworden sind, so schnell wie möglich abschieben. Das heißt für mich aber auch, dass wir den Menschen, die einen Anspruch auf Duldung haben, helfen müssen, auch im eigenen Interesse. Und dass wir den Menschen, die nachweisbar anerkennenswerte Integrationsleitungen erbracht haben, Mut machen, indem wir ihnen Perspektiven eröffnen. Insofern begrüße ich ausdrücklich die Position der Landesregierung, die dieses menschliche Verhalten fördert.“
In seiner nächsten Sitzung m 2. Juli wird sich auch der Rechnungsprüfungsausschuss mit diesem Thema beschäftigen. Dort steht der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes auf der Tagesordnung.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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