Qualitätsvereinbarung für den Nahverkehr

Eine Qualitätsvereinbarung wurde heute von den Kreisstädten im Vest sowie der Stadt Bottrop unterzeichnet.
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Es ist Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie der kommunale Nahverkehr vor Ort gestaltet wird. So müssen sich der Kreis Recklinghausen und somit auch die Stadt Gladbeck sowie die Nachbarstadt Bottrop im Rahmen der eigenen Nahverkehrspläne mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Nahverkehrspläne enthalten daher umfangreiche Aussagen, wie die Buslinien verkehren sollen.

Immerhin müssen Stadt und Kreis auch einen großen Teil der Kosten des ÖPNV selbst tragen, da die Einnahmen der Verkehrsunternehmen nicht kostendeckend sind. Wichtig für die zukünftige Gestaltung des Nahverkehrs ist aber nicht nur die Frage, mit welchem Takt und zu welchen Betriebszeiten die Buslinien verkehren, sondern auch mit welcher Qualität die Erbringung dieser Betriebsleistungen durch die Verkehrsunternehmen erfolgt.

Zwar sind in den Nahverkehrsplänen breit gefächerte Qualitätsanforderungen für Planung und Betrieb festgelegt, allerdings nur in Form allgemeiner Aussagen. Der Kreis Recklinghausen möchten deshalb nun über die Qualität der Nahverkehrsleistungen verbindliche Vereinbarungen mit allen Verkehrsunternehmen abschließen.

Die Verantwortung für die Qualität der Leistungserbringung liegt hauptsächlich bei den Verkehrsunternehmen selbst. Das wichtigste Anliegen der Qualitätsvereinbarung ist es, über diese Qualitätsbemühungen zukünftig im Rahmen von jährlichen Qualitätsberichten zu informieren.

Analog zu den Qualitätsberichten des VRRs im Schienenpersonennahverkehr sollen auch für die Busverkehre des Kreises Recklinghausen die Qualität bezüglich einzelner definierter Kriterien regelmäßig gemessen, verglichen und dargestellt werden.

Weiterentwickelte Messverfahren setzen die Verkehrsunternehmen heute in die Lage, mit überschaubarem Aufwand entsprechend aussagekräftige Datenmengen zu erzeugen.

Die Ermittlung und Bereitstellung dieser Messdaten seitens der Verkehrsunternehmen ist kein Selbstzweck, sondern liefert den Verantwortlichen im ÖPNV wichtige Erkenntnisse, wie gut aus Kundensicht die Leistungen wirklich erbracht werden und wo es noch Mängel oder Defizite gibt.

Stadt und Kreis können dann zukünftig mit den Verkehrsunternehmen gemeinsam konkrete Maßnahmenpläne zur Qualitätsverbesserung vereinbaren.
Der Abschluss der Qualitätsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt, die bereits begonnenen Qualitätsbemühungen auch in Zeiten knapper Kassen zu steigern und den Kunden des ÖPNV mehr Verlässlichkeit zu bieten.

So gibt die Qualitätsvereinbarung schon heute erste Ansätze, welche Entwicklungen bei den einzelnen Kriterien über den heutigen Stand hinaus noch möglich sind. Hierzu wird man sich in den nächsten Jahren schrittweise verständigen. Die Qualitätsvereinbarung erfüllt außerdem diverse rechtliche Anforderungen.

Im Stadt- und Kreisgebiet verkehren zahlreiche Verkehrsunternehmen. Es ist daher besonders hervorzuheben, dass es Stadt und Kreis gelungen ist, nicht nur gebietsübergreifend einheitliche Ziele herauszuarbeiten und einen gemeinsamen Qualitätssteuerungsprozess einzuleiten, sondern auch unter Einbezug aller Verkehrsunternehmen vergleichbare Qualitätskriterien festzulegen.

Die Qualitätsvereinbarung wurde im Rahmen einer Pressekonferenz von Stadt- und Kreisspitze sowie allen in den Gebietskörperschaften verkehrenden Verkehrsunternehmen unterzeichnet.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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