Gesetzesänderung hat Verunsicherung auch bei Gladbeckerinnen keineswegs behoben
"pro familia" fordert Paragraphen-Streichung
Auch die meisten Gladbecker denken, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland problemlos möglich sind. Das trifft so nicht zu. Die Prozesse und Diskussionen um den Paragraph 219a haben deutlich gezeigt, dass Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor gesellschaftlich geächtet und tabuisiert werden, anstatt als Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu gelten.
Im April 2019 hat die Bundesregierung die Gesetzesänderung des Paragraphen 219a zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ verabschiedet. Damit ist es Ärzten erlaubt, darauf hin zu weisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nichts darüber hinaus. Selbst die Erwähnung der Methode „medikamentös“ oder „operativ“ hat noch im Juni 2019 zur Verurteilung zweier Ärztinnen geführt.
Auch Frauen in Gladbeck sind verunsichert. In der Beratung berichten sie von ihren Versuchen, Informationen über das Internet zu bekommen. Dabei geraten sie immer wieder auf mehr oder weniger leicht zu erkennende Seiten von sogenannten Lebensschützern und kommen in Kontakt mit Fehlinformationen und schrecklichen Bildern von Spätaborten. Ebenso treffen sie auf Beschimpfungen und moralische Entwertungen. Es bedarf ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Professionalität auf Seiten der Berater*in, um dennoch eine Situation zu schaffen, in der die Schwangere zu einer für sie tragbaren Entscheidung finden kann.
Die im Gesetz angekündigte Liste von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist nun veröffentlicht. Nach etwas Suchen findet man zurzeit für ganz NRW bei der BÄK (Bundesärztekammer) gerade mal 17 Einträge, einer davon in Recklinghausen, keiner in Marl oder Gladbeck und nur sehr wenig weitere Informationen. Auf der Seite der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) finden sich mehr Informationen, dafür aber unter der PLZ 4…..nur 11 Einrichtungen (Stand 25. September 2019). Selbst wenn sich durch weitere Aktualisierung noch Einiges verbessert, bleibt aus Sicht von "pro familia" das grundsätzliche Problem, dass in einem Klima der gesellschaftlichen Stigmatisierung, viele Ärzt*innen von einer Meldung dorthin Abstand nehmen, um sich selbst und ihre Patientinnen vor Belästigungen durch Gegner der reproduktiven Selbstbestimmung zu schützen.
Das Team der "pro familia"-Beratungsstelle Gladbeck fordert daher gemeinsam mit dem Bundesverband die Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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