Plakatstreit: Klage der MLPD abgewiesen
Die Klage der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands gegen die Stadt Gladbeck, flächendeckende Wahlwerbung auf dem Stadtgebiet betreiben zu dürfen, wurde vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen.
Das Gericht weist in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass die Stadt Gladbeck die Wahlwerbung unter anderem dann einschränken kann, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gewährleistet oder das Stadtbild nicht „verschandelt“ wird.
Demnach ist für alle Parteien die Plakatierung in Gladbeck zum Beispiel auf der Europabrücke, in der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz oder dem Willy-Brandt-Platz verboten.
Gegen diese Auflagen hatte die MLPD im Vorfeld zweimal verstoßen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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