Ohne Vorwarnung: A 52-Ausbaupläne werden schon im Januar 2015 offengelegt!

Ohne die Stadtverwaltung oder politischen Gremien zuvor zu informieren, hat die Bezirksregierung Münster die Offenlegung der Ausbaupläne für die A 52 für den 7. Januar 2015 terminiert.
  • Ohne die Stadtverwaltung oder politischen Gremien zuvor zu informieren, hat die Bezirksregierung Münster die Offenlegung der Ausbaupläne für die A 52 für den 7. Januar 2015 terminiert.
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Münster/Gladbeck. Da sollen wohl ganz schnell Fakten geschaffen werden: Auf ihrer Homepage hat die Bezirksregierung Münster am 27. November einen Bericht veröffentlicht, wonach das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A 52 bereits im Januar 2015 offengelegt wird.

Dieser Schritt erfolgte, dies erfuhr der "lokalkompass gladbeck" aus absolut zuverlässiger Quelle, ohne jegliche Information und Beteiligung der Stadt Gladbeck. Daher, so eine weitere Information, werde Bürgermeister Ulrich Roland die Mitglieder des Stadtrates nun im Rahmen der Ratssitzung am 27. November über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

Nachfolgend der Textlaut des Berichtes der Bezirksregierung Münster:

"Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A52 von der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis zum Autobahndreieck Essen / Gladbeck an der A2 werden die Planunterlagen vom 7. Januar 2015 bis 6. Februar 2015 in den betroffenen Städten öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus können sie auf der Homepage der Bezirksregierung Münster online abgerufen werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können bis spätestens 20. Februar 2015 Einwendungen gegen den Plan erheben.

Stadtverwaltung Gladbeck und Parteien wurden nicht informiert!

Die Planunterlagen für den Ausbau der A52 von der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis zum Autobahndreieck Essen / Gladbeck an der A 2 waren im August 2014 bei der Bezirksregierung Münster eingegangen. Nach Eingang des Antrages ist es Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentliche Belange, alle privaten Interessierten und Betroffenen sowie die Umweltvereinigungen am Verfahren zu beteiligen, um ihre Stellungnahmen und Einwendungen ergebnisoffen anzuhören und zu berücksichtigen. Damit dies in ausreichendem Umfang geschehen kann, prüft die Bezirksregierung als Anhörungsbehörde die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der vom Vorhabenträger eingereichten Planunterlagen. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen.

Auf Anregung der Bezirksregierung sind die Planunterlagen inzwischen so ergänzt worden, dass erkennbar wird, welche Problemlösung die Straßenbauverwaltung in Gladbeck bezogen auf den ganzen Abschnitt zwischen Essen und Gelsenkirchen-Buer verfolgt, auch im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes in dem beantragten Teilabschnitt. Ebenso wird jetzt deutlich, welche Ergebnisse aus Gesprächen, die im Vorfeld geführt worden sind, berücksichtigt wurden.

Keine Offenlegung während der Weihnachtsferien

Die einmonatige Auslegung wird nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Städten Gladbeck, Bottrop und Dorsten vom 7. Januar 2015 bis 6. Februar 2015 erfolgen. Diese Terminierung berücksichtigt, dass die Kommunen bis zur Planoffenlegung noch einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Außerdem soll im Interesse aller Verfahrensbeteiligten nicht während der Weihnachtsferien offengelegt werden. Die Betroffenen haben anschließend noch zwei Wochen, also bis zum 20. Februar 2015 Zeit, ihre Einwendungen, Anregungen, Bedenken oder sonstigen Hinweise an die Bezirksregierung und die Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten zu übermitteln. Die Planunterlagen sind während der Auslegungszeit zudem unter: www.brms.nrw.de/Planunterlagen-a52adgladbeck einzusehen.

Wenn die Stellungnahmen und Einwendungen vollständig ausgewertet sind, wird ein Termin mit allen Beteiligten folgen, in dem sämtliche Einwendungen erörtert werden. Der Antragsteller Straßen NRW wird dann auch seine Pläne nochmals erläutern und Fragen der Betroffenen beantworten.

Aussetzen des Verfahrens nicht möglich!

Im Vorfeld wurde die Bezirksregierung Münster verschiedentlich aufgefordert, als Planfeststellungsbehörde nach dem Bundesfernstraßengesetz das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragte Planfeststellungsverfahren auszusetzen. Das ist bei einem Vorhaben des noch geltenden Bedarfsplans nach dem Fernstraßenausbaugesetz nicht möglich. Zudem hat das Verkehrsministerium NRW als oberste Straßenbaubehörde des Landes dem Antrag ausdrücklich zugestimmt. Die Bezirksregierung ist daher zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens verpflichtet, und nach den einschlägigen Verfahrensgesetzen ist es auch Aufgabe der betroffenen Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten, die ihr zugeleiteten Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Im Planfeststellungsverfahren ist der Blick auf absehbare Konsequenzen für nördlich der A 2 lebende Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gladbeck im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise "nicht verstellt", wie Vorwürfe im Vorfeld unterstellten. Das Verfahren wird völlig ergebnisoffen geführt. Erst nach Anhörung aller Betroffenen kann auf der Grundlage aller nach Lage der Dinge zu berücksichtigen Umstände durch Planfeststellungsbeschluss anhand von gemeinwohlorientierten Maßstäben entschieden werden."

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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