Offener Brief an die Landesregierung, zwecks Rauchverbot

Liebe Frau Kraft, liebe Frau Löhrmann, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, wird für viele Inhaber das AUS bedeuten. Genauso wird das Bedienungspersonal in Massen ihre Arbeitsplätze verlieren. Die bisherige Verbotsverordnung sieht vor, dass in öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel Finanzämter, Gesundheitsämter,Rathäuser, Bahnhofshallen usw. nicht geraucht werden darf. Nun soll ein totales Rauchverbot für die Gastronomie per Gesetz verabschiedet werden, dass auch ein generelles Rauchverbot für Großveranstaltungen in Zeltbetrieben vorsieht.
Natürlich hat so ein Gesetz auch Folgewirkungen. Ministerin Frau Steffens will im Zuge der Gleichbehandlung, auch ein totales Rauchverbot für die Veltins-Arena auf Schalke, wenn hier das Dach geschlossen ist. Ich frage, wie denn dieses Rauchverbot umgesetzt werden soll, wenn man heute noch nicht in der Lage ist, dass Verbot für das Abbrennen von Bengalos durchzusetzen. Bei jeder Fehrnsehübertragung wird man festellen, dass in der Arena weiter geraucht wird. Da ja der Verein Schalke 04 der Veranstalter ist, wird der wohl an jedem Veranstaltungstag, an dem das Dach zugefahren ist, automatisch eine Strafe bezahlen. Ich frage mich, wie hoch die Geldstrafe sein wird und wie hoch sie bei Wiederholungsfälle ausfällt?? Ich denke auch nicht, dass für das Rauchverbot der Verein zusätzliche Kameraüberwachung einsetzt, um die Qualmer ausfindig zu machen. Oder will man die Besucher schon beim Einlass ins Stadion nach Zigaretten durchsuchen?? Hier gibt es Fragen über Fragen.
Einbußen werden auf jeden Fall die Zeltbetriebe machen, sobald sie mit einer Gastronomie ausgestattet sind. Auch hier werden Arbeitsplätze in Massen verloren gehen und Vereine egal welcher Art wird es hart treffen.
Eine weitere Folgewirkung wird sein, dass Arbeitgeberverbände nun auch ihren Mitgliedsunternehmen ein totales Rauchverbot wärend der Arbeitszeit vorschlagen werden und da wird es egal sein wie groß zum Beispiel eine Werkstatt oder Werkshalle sein wird. Dementsprechend wird es auch notwendig sein, dass kurz über lang auch die Arbeitsstättenverordnung Noveliert werden muss. Ich denke, dass für die Mitarbeiter, die das Rauchen nicht so einfach aufgeben können, eine schwere Zeit anbrechen wird. Diese Mitarbeiter werden erst einmal gefrusstet sein und die Motivation wird bei der Arbeit in den Keller fahren. Unlust wird sich breit machen und die Auseinandersetzungen zwischen Rauchern und Nichtrauchern wird zunehmen. Natürlich ziehen solche Verbote, wenn man sie nun mal bei der Arbeit nicht einhält, auch Arbeitsrechtliche Konsequnzen nach sich und wie schnell kann ein starker Raucher der abhängig ist, dann davon betroffen sein.
Ja dieses Gesetz, soll in seinen Auswikungen noch das Bayrische Gesetz weit übertreffen.
Nein, dieses Gesetz zum Nichtraucherschutz ist zu hart und deshalb liebe Frau Kraft und liebe Frau Löhrmann sollte man den jetzigen Stand so beibehalten wie er jetzt ist, und nicht auf Teufel komm raus, solch harte Geschütze auffahren.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Fehst

PS. Vieleicht kann die Redaktion diesen offenen Brief an die Landesregierung z.H von Frau Kraft weiterleiten.

Autor:

Jürgen Fehst aus Gladbeck

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