NGG fordert Melde-Hotline gegen Dumping-Löhne

Die Einführung einer offiziellen Hotline für Betroffene, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, fordert die NGG.
  • Die Einführung einer offiziellen Hotline für Betroffene, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten, fordert die NGG.
  • hochgeladen von Annette Robenek

Dumpinglohn-Chefs melden: Um den jetzt vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Mindestlohn wirksam zu kontrollieren, fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Einführung einer offiziellen Hotline.

„Wenn Betriebe ab Januar nächsten Jahres den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht zahlen, sollen Beschäftigte im Kreis Recklinghausen so die Möglichkeit bekommen, Verstöße zu melden. Damit wird es Arbeitgebern deutlich schwerer gemacht, den Mindestlohn zu umgehen“, sagt Yvonne Sachtje.

Mindestlohn müsse überall gezahlt werden

Für die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet steht fest, dass der gesetzliche Mindestlohn nur dann wirkt, wenn er nicht illegal umgangen wird. Er müsse tatsächlich überall gezahlt werden. Das gelte für die Bäckereiverkäuferin im Kreis Recklinghausen genauso wie für die Angestellte hinter der Fleischtheke.

Melde-Hotline für Betroffene

„Dazu müssen wir die ‚schwarzen Schafe‘ überführen. Es wird mit Sicherheit Arbeitgeber geben, die sich nicht an das Gesetz halten. Wir müssen verhindern, dass diese Dumpinglohn-Chefs sich auf Kosten ihrer Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, so Sachtje. Eine Melde-Hotline, an die sich Betroffene bei Mindestlohn-Verstößen vertraulich wenden könnten, biete hier eine gute Abschreckung. „Wenn den Chefs die Kontrollgefahr im Nacken sitzt, werden sie sich gut überlegen, ob sie ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten“, sagt die NGG-Geschäftsführerin.

Ab 1. Januar ist ein Mindestlohn unter 8,50 Euro illegal

Ausdrücklich ermuntert Yvonne Sachtje die Beschäftigten im Kreis Recklinghausen, den Mindestlohn künftig aktiv einzufordern. Selbstbewusste Arbeitnehmer seien das beste Mittel gegen Lohnwillkür. Mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei der Mindestlohnanspruch klipp und klar festgeschrieben und den Arbeitnehmern der Rücken gestärkt worden. Jedem Chef müsse jetzt unmissverständlich deutlich gemacht werden: „Ab 1. Januar 2015 ist ein Stundenlohn unter 8,50 Euro illegal“, so Sachtje. Wenn Arbeitgeber dann mit Repressalien drohten oder sich trotzdem weigerten zu zahlen, sei die Mindestlohn-Hotline ein wirkungsvolles Mittel.

Durch die Maschen gerutscht

Mit dem Mindestlohn sei den DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit der SPD ein großer Wurf gelungen, so die NGG. An den von der Bundesregierung festgesetzten Ausnahmen beim Mindestlohn übt die Gewerkschaft jedoch deutliche Kritik.„Vom Langzeitarbeitslosen über die unter 18-Jährige bis zur Saisonkraft: Die Menschen, die künftig nicht auf 8,50 Euro pro Stunde für ihre Arbeit kommen sollen, sind die Verlierer. Sie sind bei diesem Gesetz durch die ‚Mindestlohn-Maschen‘ gerutscht. Das werden wir nicht einfach schlucken“, verspricht Yvonne Sachtje. Die NGG werde diese Ausnahmen nicht aus den Augen verlieren.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.