Neue Grundsteuer - Kernsanierung oder Einzelmaßnahmen

Die neue Grundsteuerermittlung nach dem „Scholz-Modell“ erfordert auch von Gladbecker Eigentümerinnen und Eigentümern viele Angaben, die für sie wenig transparent und planungssicher sind. Sie sind zudem mit vielem bürokratischen Aufwand verbunden.

Die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist ein entscheidender Faktor zur sachgerechten Wertbemessung. Grundsätzlich wird bei Wohngebäuden von einer 80-jährigen Nutzungsdauer ausgegangen, eine Kernsanierung verlängert diese jedoch erheblich.

Das Ende der Kernsanierung stellt das neue Baujahr dar!

Die neue maximale Restnutzungsdauer beträgt nach dem „Scholz-Modell“ dann 72 Jahre (80 Jahre abzüglich 10 %). Dies führt im Regelfall zu einem weiteren Anstieg der Grundsteuerlast sowie zu einem negativen steuerlichen Anreiz für die dringend erforderliche Durchführung von energetischen Sanierungen der zahlreichen Bestands-immobilien.

Die liberale Oppositionsfraktion im NRW-Landtag will nun in einer Kleinen Anfrage 294 (DS 18/444) von der Landesregierung wissen, nach welchen trennscharfen Kriterien sie zwischen Kernsanierung und mehreren Einzelmaßnahmen unterscheidet, welche dagegen keine teurere Verlängerung der Nutzungsdauer auslösen.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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