Vorschlag "Wahlrecht mit 16" löst auch in Gladbeck Diskussionen aus
Neben Rechten gibt es auch Pflichten

Der mal wieder unterbreitete Vorschlage "Generelles Wahlrecht ab 16" sorgt auch in Gladbeck erneut für Diskussionen. | Foto: Pixabay
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Ein Kommentar

Es ist nicht der erste Vorstoß und doch löst der Vorschlag "Generelles Wahlrecht ab 16 Jahren", der ja irgendwie fast jedes Jahr mal auftaucht, auch in Gladbeck wieder Diskussionen aus.

Auf der einen Seite dürfen 16-jährige in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Hat der Gesetzgeber ja so verfügt, da die Teenager angeblich nicht in der Lage sind, die Gefahren des Nikotin- und Teerkonsums richtig einzuschätzen. Und Straftäter im Alter bis zu 21 Jahren werden in der Regel nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt, weil ihre geistige Reife noch nicht so ausgebildet ist, dass sie ihr Fehlverhalten hätten erkennen können/müssen. Als ob ein 19-jähriger nicht sehr wohl wüsste, dass er sich als Ladendieb strafbar macht, oder auch nicht mal eben in die Gartenlaube des Nachbarn einsteigen darf.

Aha! Aber 16-jährige sind absolut in der Lage, bei Wahlen ihre politischen Entscheidungen zu treffen?

Einverstanden: Her mit dem "Wahlrecht ab 16 Jahren". Dann aber auch her mit der Ahndung von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Das Leben besteht nämlich nicht nur aus Rechten, es gibt auch ganz viele Pflichten!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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