Muezzinruf
Sehr geehrte Leser,
EINE FRAGE - EINE ANTWORT
Wenn der Muezzinruf zur freien Religionsausübung (laut Grundgesetz) gehört,
warum wird dann dieses "Recht" nicht von allen moslemischen Gemeinden in
Deutschland (z,B. Köln,Duisburg usw.) ausgeübt ? Von Europa (ebenfalls freie
Religionsausügung) mal ganz abgesehen.
Mit freudlichem Nachdenken Bodo Alexander
Autor:Bodo Alexander aus Gladbeck |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.