"Baubeginnsanzeige" liegt im Gladbecker Rathaus bereits vor
Mottbruchhalden-Windrad schon in 2021 in Betrieb?

Schlechte Nachricht für die Gegner der Windradpläne für die Braucker Mottbruchhalde: Die "Gladbeck Wind GmbH" hat die aus rechtlichen Gründen erforderliche "Baubeginnsanzeige" im Rathaus übergeben. Die Investoren geben an, man könne bei einem zügigen Baubeginn bereits im dritten Quartal 2021 die Anlage in Betrieb nehmen. | Foto: Archiv Kariger
  • Schlechte Nachricht für die Gegner der Windradpläne für die Braucker Mottbruchhalde: Die "Gladbeck Wind GmbH" hat die aus rechtlichen Gründen erforderliche "Baubeginnsanzeige" im Rathaus übergeben. Die Investoren geben an, man könne bei einem zügigen Baubeginn bereits im dritten Quartal 2021 die Anlage in Betrieb nehmen.
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Die "Gladbeck Wind GmbH", bekanntlich zur Essener STEAG-Konzern gehörend, will offensichtlich Fakten schaffen: Als Projekt- und künftiger Betreiber der Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde in Brauck wird das Unternehmen am heutigen Freitag, 23. Oktober, der Gladbecker Stadtverwaltung den Beginn der Arbeiten zur Errichtung der geplanten Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde für in rund vier Wochen anzeigen.

Seitens der "Gladbeck Wind" wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich mit diesem Schritt als Projektträger formal die Option weiter offen halte, tatsächlich in etwa einem Monat mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Nach den jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 8 L 547/19, 8 L 838/19 und 8 L 552/19; alle vom 29. September 2020) zugunsten von STEAG und Projektgesellschaft "Gladbeck Wind GmbH", hat das Unternehmen eigenen Aussagen nach das Urteil eingehend geprüft und beraten. Dabei sei STEAG nun zu der Einschätzung gelangt, dass mit den Gerichtsentscheiden alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien, um das lange diskutierte Projekt zeitnah anzugehen. „Aus unserer Sicht schaffen die Eilentscheide hinreichend Klarheit, die Umsetzung des Projekts vorzubereiten“, sagt Dr. Markus Laukamp, Geschäftsführer der STEAG New Energies GmbH, bei der innerhalb des STEAG-Konzerns die Projektverantwortung liegt.

Baubeginnsanzeige ist kein Baubeschluss

Vor einem tatsächlichen Baubeginn ist aber zunächst die Anzeige eines Baubeginns gegenüber der Stadtverwaltung mit einem zeitlichen Vorlauf von vier Wochen erforderlich. Nach Ablauf dieser Frist kann der Bau der Anlage beginnen, muss es jedoch nicht. „Es ist uns mit der nun erfolgten Baubeginnsanzeige wichtig, uns rein zeitlich und organisatorisch Optionen offenzuhalten, bis unternehmensintern die letzten Entscheidungen formal getroffen sind“, erläutert Markus Laukamp.

Der tatsächliche Ablauf der Bauarbeiten ist indes von einer Reihe Faktoren, wie etwa Witterung oder auch der Verfügbarkeit von Spezialgerät zur Fundamentlegung abhängig. „Um hier im weiteren Fortgang nicht unnötig in Zeitnot zu geraten, ist deshalb nun die Baubeginnsanzeige erfolgt“, so Markus Laukamp.

STEAG legt Wert auf Transparenz

STEAG versichert, man sei sich sehr wohl der Tatsache bewusst, dass das Projekt vor Ort in Gladbeck in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde. Daher sei es dem Unternehmen wichtig, nicht nur Verwaltung und Politik, sondern auch die breite Öffentlichkeit zeitnah und transparent zu informieren.

„Das Windrad kann nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende vor Ort leisten und helfen, klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Über in Zukunft anfallende Gewerbesteuereinnahmen profitierte auch die Stadtkasse“, betont Markus Laukamp. Man hoffe daher, dass die Akzeptanz der Anlage bei der Gladbecker Bevölkerung Schritt für Schritt wachse. Deshalb werde STEAG im weiteren Verlauf des Projekts auch kontinuierlich über den Fortgang der Arbeiten berichten.

Terminfaktor Urteilsspruch

Weiter führen STEAG und "Gladbeck Wind" aus, dass der Zeitpunkt der jetzigen Baubeginnsanzeige in direktem Zusammenhang mit den Urteilssprüchen in Münster stehe. „In unserer Entscheidung, wann mit den Arbeiten begonnen wird, waren wir abhängig davon, wann die Urteilssprüche der Verwaltungsrichter fallen würden“, so Markus Laukamp. Den Baubeginn zum jetzigen Zeitpunkt anzuzeigen, sei insofern nicht bewusst von der Projektgesellschaft Gladbeck Wind ausgewählt worden, sondern resultiere aus dem Prozessverlauf, auf den das Unternehmen naturgemäß keinen Einfluss habe.

Inbetriebnahme wäre schon in 2021 möglich

Sofern es nun tatsächlich in den nächsten Wochen zu einem Baubeginn käme, rechnen die Verantwortlichen mit einem Abschluss der Bauarbeiten und der Inbetriebnahme der Anlage nach derzeitigem Planungsstand im dritten Quartal 2021. Allerdings mit einer großen Einschränkung: Der Abschluss der Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann sich auf das gesamte Projekt möglicherweise noch auswirken.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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