MLPD-Plakate entfernt: „SPD-Stadtbürokratie behindert Wahlkampf!“
Gladbeck. Massive Vorwürfe in Richtung Stadt Gladbeck gibt es aktuell von der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD).
Nach Angaben der MLPD ließ die „SPD-geführte Stadtverwaltung“ am 9. August im Bereich der Innenstadt insgesamt 36 MLPD-Wahlplakate wieder abhängen. Gegen diese Maßnahme hat die MLPD eigenen Aussagen eine einstweilige Verfügung beantragt.
Deutlicher in ihrer Kritik wird die MLPD-Bundestags-Direktkandidatin für den Wahlkreis Gladbeck, Bottrop, Dorsten, Petra Braun: „Es ist wirklich nicht zu fassen, wie hier in Gladbeck der Amtsschimmel wiehert und sich das Recht herausnimmt, nach eigenem Gutdünken die demokratischen Rechte der MLPD oder anderer kleiner Parteien einzuschränken.“
Der Amtsschimmel wiehert!
Ebenfalls kein Verständnis hat die Politikerin dafür, dass die Zahl der Straßen, an denen Plakate aufgehängt werden dürfen, in Gladbeck im Vergleich zum Jahr 2009 nochmals reduziert wurde. Nach Angaben der MLPD dürfen Plakate nur noch entlang von 38 von insgesamt 455 Straßen im Stadtgebiet aufgehängt werden. Dazu werde von Amts wegen auch noch „akribisch“ festgelegt, wie viele Plakate entlang jeder Straße aufgehängt werden dürften.
„Plant jetzt seit neuestem die Stadtverwaltung den Wahlkampf der kleineren Parteien,“ wartet Petra Braun mit einer gewollt provokativen Frage auf. Aus Sicht der MLPD besonders peinlich sei dabei, dass die „bürokratischen Spielregeln“ der Partei erst mitgeteilt worden seien, nachdem man die Plakate bereits aufgehängt hatte. „Undemokratische Wahlbehinderungen“ empört sich Petra Braun. Vor den Wahlen würden die bürgerlichen Parteien immer wieder betonen, dass die Wahlen die höchste Form der politischen Willensbildung seien. Aber das Aufhängen von Plakaten zur Infomation der Wähler werde dann durch „völlig willkürliche Regelungen eingeschränkt“.
Einschränkungen treffen kleine Parteien
Doch damit nicht genug der Kritik durch die MLPD-Kandidatin: „Diese Einschränkungen der Stadtverwaltung richten sich gegen kleine Parteien. Parteien wie SPD oder CDU „dürfen“ nicht nur wesentlich mehr Plakate aufhangen, sie erhalten auch Millionen aus Steuergeldern zur Finanzierung ihres Wahlkampfes und können so locker zum Beispiel teure Plakatwände anmieten,“ schimpft Petra Braun.
Dabei seien gerade für kleinere Parteien wie die MLPD Plakate ein wichtiges Wahlkampfmittel. Aber in Gladbeck habe die Stadt von den - für alle Parteien - insgesamt 1736 zum Plakatieren frei gegebene Standorte der MLPD nur 87 Stellen, also gerade einmal 5 Prozent und zudem verstreut über das gesamte Stadtgebiet, zugeteilt. Wer also alle 16 MLPD-Wahlplakat-Motive sehen wolle, müsse über Insiderkenntnisse oder eine gute Spürnase verfügen, um sie in der Stadt aufzufinden.
So was nenne sich „abgestufte Chancengleichheit“, schimpft Petra Braun. Dieser Begriff sei aber eine juristische Wortschöpfung, die schon in sich ein Widerspruch sei. Denn es sei ja keine Chancengleichheit sondern eine Chancenungleichheit, wenn die Parteien nicht gleich behandelt würden.
Undemokratische Wahlbehinderung
„Das ausgerechnet eine SPD-Stadtverwaltung zu so weitgehenden bürokratischen, undemokratischen Wahlbehinderungen greift, zeigt, dass sich die SPD-Politiker meilenweit von ihren Wurzeln in der revolutionären sozialdemokratischen Partei August Bebels und Karl Liebknechts entfernt haben,“ bezieht die MLPD-Politikerin die Sozialdemokraten deutlich in ihre Schelte mit ein. „In dieser Tradition steht dagegen die MLPD, die unter der Losung „radikal links, revolutionär, für den echten Sozialismus“ zur Bundestagswahl antritt. Das ist die Gegenrichtung zu den „gleichgeschalteten“ Wahlprogrammen der Berliner Parteien, die unisono für Minimalprogramme für die Massen, zum Beispiel mit Mindestlöhnen, von denen keine Familie leben kann, eintreten und Maximalprogrammen zur Förderung der Interessen der Monopolbanken und Konzerne.“
Aus Sicht der Stadt Gladbeck stellt sich der Sachverhalt betreffs der abgehängten MLPD-Wahlplakate indes - wie nicht anders zu erwarten - völlig anders dar.
Demnach ging im Rathaus am 6. August der Antrag auf eine „Sondernutzung“ durch die MLPD für das Aufhängen von Wahlplakaten ein. Der Antrag wurde noch am gleichen Tag positiv beschieden und das entsprechende Schreiben am 7. August auf den Postweg gebracht. Der Erlaubnis lag zudem ein Schriftstück bei, das in acht Punkten detailiert erläuterte, wo das Plakatieren erlaubt ist und wo Wahlplakaten nichts zu suchen haben. Nicht erlaubt ist zum Beispiel das Anbringen von Wahlplakaten im Bereich der Fußgängerzone, darüber hinaus aber auch im Bereich der Europabrücke und im Bereich von Kreisverkehren.
Den Vorwurf, die MLPD habe erst nachträglich Kenntnis von den Einschränkungen bei der Wahl der Plakate-Standort erhalten, lässt man im Rathaus nicht gelten. Man verweisst diesbezüglich auf das der Genehmigung beiliegenden Schriftstück und auf den zeitlichen Ablauf.
Dementi aus dem Rathaus
Denn schon am 9. August, so erfuhr der STADTSPIEGEL auf Anfrage, wurden bereits die ersten Plakatierungsverstöße durch die MLPD aus dem Bereich der Fußgängerzone gemeldet. Man habe durch städtische Mitarbeiter diese Plakate entfernen lassen, so Tim Deffte vom Stadtsprecher-Team. Darüber hinaus sei die MLPD schriftlich aufgefordert worden, die übrigen Wahlplakate, die an nicht genehmigten Standorten aufgestellt beziehungsweise angebracht wurden, zu entfernen. Sollte die MLPD dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde die Stadt die Plakate kostenpflichtig entfernen lassen, so Tim Deffte.
Eine Wahlkampf-Benachteiligung kleinerer Parteien in Sachen „Plakat-Standorte“ kann Tim Deffte auf keinen Fall erkennen. „Die Zahl der Standorte orientiert sich an den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl. Dabei wird den kleineren Parteien sogar ein pauschaler Anteil von 5 Prozent zugesprochen. Mehr Demokratie geht doch wirklich nicht.“
Plakate nur an erlaubten Standorten
Die Zahl der Standorte für Wahlplakate ist laut Tim Deffte in Gladbeck nach der Bundestagswahl im Jahr 2009 von damals 4160 Standorten auf 57 Straßen tatsächlich auf 1736 Standorte auf 38 Straßen reduziert worden. Damit reagierte die Verwaltung auf den Hinweis seitens des „Zentralen Betriebshofes Gladbeck“, der darauf aufmerksam machte, dass die Plakate oftmals an Bäumen entlang der Straßen angebracht wurden und dabei die Bäume zum Teil dauerhafte Schäden erlitten. „Der entsprechende Beschluss wurde vom Verwaltungsvorstand gefasst und der Ältestenrat darüber informiert. Antragsteller erhalten die Infos über das Begleitschreiben und der Beschluss trifft natürlich alle Parteien,“ erläutert Tim Deffte abschließend.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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