Mindestlohn bringt Plus an Kaufkraft
Mehr als 59.100 Menschen im Kreis Recklinghausen werden ab Januar 2015 deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. So viele Beschäftigte werden dann nämlich erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.
Bislang verdienen sie weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Ruhrgebiet beruft sich dabei auf eine Untersuchung zum Mindestlohn vom Pestel-Institut in Hannover. Demnach wird die Einführung des Mindestlohns einen enormen Effekt für die heimische Wirtschaft haben: Die Wissenschaftler gehen allein im Kreis Recklinghausen von einer zusätzlichen Kaufkraft von 106,1 Millionen Euro durch den Mindestlohn aus; auch auf Gladbeck entfällt dabei eine erhebliche Summe.
Mehr von 1.790 Euro pro Jahr
„Im Schnitt wird jeder im Kreis Recklinghausen, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 1.790 Euro mehr Geld zur Verfügung haben – allein durch den Mindestlohn“, sagt Yvonne Sachtje. Die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet macht deutlich, dass dieser zusätzliche Verdienst nahezu eins zu eins in den Konsum fließen werde: „Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen. Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen – Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino und auch einmal ein Essen in der Gaststätte“, so Yvonne Sachtje. Die Einführung des Mindestlohnes bedeute für die Menschen einen „enormen Gewinn an Lebensqualität“. Dahinter stecke aber auch ein harter politischer Kampf.
"Es wird schwarze Schafe geben"
Wichtig sei nun, dass alle Arbeitgeber im Kreis Recklinghausen den Mindestlohn ab Januar auch tatsächlich zahlten. „Es wird schwarze Schafe geben – ganz sicher: Chefs, die keine 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Oder Unternehmer, die die Arbeitszeit so knapp bemessen, dass Überstunden anfallen, die dann zum Null-Tarif geleistet werden müssen“, sagt Yvonne Sachtje. Diese Arbeitgeber machten sich allerdings strafbar. „Die Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt“, so die NGG-Geschäftsführerin. Die Gewerkschaft fordert deshalb „Mindestlohn-Sonderkontrollen“ im Kreis Recklinghausen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen „Online-Lotsen“ mit Informationen rund um den Mindestlohn: www.mindestlohn.de. Darüber hinaus hat auch das Bundesarbeitsministerium eine „Mindestlohn-Hotline“ geschaltet: 030/60280028 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Minijobber ab Januar nur noch rund 52 Stunden pro Monat – und damit 13 Stunden pro Woche – arbeiten muss, wenn er einen Stundenlohn von 8,50 Euro bekommt.
Autor:Jens Steinmann aus Herne |
14 Kommentare
auf Grundsicherungsniveau.
Das erklär doch mal bitte den "harten" Gewerkschaftern ;-)
Wer sein gesamtes Arbeitsleben nur mit einem Mindestlohn von € 8,50 entlohnt wird, wird im Rentenalter eine Rente auf Grundsicherungsniveau erarbeitet haben.
Das spricht nicht grundsätzlich gegen einen Mindestlohn, sondern gegen einen Mindestlohn von nur € 8,50. Daher muss der Mindestlohn zeitnah auf € 10 erhöht werden, um zumindest oberhalb der Grundsicherung zu liegen.
Quelle: http://zdfcheck.zdf.de/faktencheck/gysi/
Für diese Lohnfindungen sind natürlich die Tarifvertragsparteien zuständig.
(Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.) Für die Lohnfindung muss aber nicht in erster Linie die Qualifikation eine Rolle spielen. Hier gibt es ja die drei Sparten, Ungelernte, Qualifiziert (Ausbildung Lehre ) und Überqualifiziert (zusätzliche Anforderungen). Im wesentlichen kommt es auf die Arbeitstätigkeit an. Natürlich wird ein Qualifizierter Schlosser mit seinen selbstständigen Handwerklichen Aufgaben einen höheren Lohn bekommen als ein Hilfsschlosser. Und jetzt kommt das ABER, wenn beide gleiche Arbeit an einer Produktionslinie ausführen, wo zudem nur eine Anlernphase notwendig ist, dann müssen auch beide den gleichen Lohn bekommen. Und genau hier gab es doch sehr viele Probleme, da besonders Leiharbeitnehmer weniger Lohn bekommen haben, als dass Stammpersonal. Die Verleihfirmen haben sich doch auch gegenseitig unterboten und der ausgeliehene Mitarbeiter war der leittragende und bekam deshalb weniger Lohn. Und genau diese Gründe reichten doch wohl aus, dass der Mindestlohn zwingend eingeführt wurde, wobei er erst 2017 voll durchgeführt ist. Sicherlich gibt es auch andere Arbeitszweige, wo es schwierig sein wird einen Mindestlohn von 8,50 € zu bezahlen. In diesen Betrieben muss so wohl die Wertschöpfungskette als auch eine Analytische Arbeitsplatzbewertung geprüft und durchgeführt werden. Und wenn so ein Unternehmen nicht in der Lage ist, diesen Lohn zu bezahlen, dann steht natürlich die Existenz auf dem Spiel. Und da wir in einer freien Marktwirtschaft leben würde sich das Problem normalerweise von alleine erledigen. Aber auch hier bin ich der Meinung sind Lösungen zu finden. Vielleicht ist das Aufstocken für diese Kleinstunternehmen ja ein Weg um auch ihre Existenz und gleichzeitig den Beschäftigten weiterhin eine Arbeit zu geben. Nur da muss auch die Politik mitspielen. Im Jahre 2014 rechnet man bei den Abgaben für die Arbeitslosenunterstützung von einem Überschuss von 1.4 Milliarden €.
Bevor das Geld wieder für die Schwarze Null entfremdet wird, wäre das doch eine Möglichkeit, Kleinstbetriebe und Mitarbeiter eine Chance für ein weiteres Aufzustocken zu geben.
Das ist so meine Meinung. Ob es letztendlich so funktionieren kann steht auf ein anderes Blatt. Und nun wünsche ich allen noch einen guten Rutsch ins Jahr 2015.