Mindestgebot um 43 Prozent gesenkt - Knatsch um Vergabe des Grundstückes "Willy-Brandt-Schule"
Zweckel. Ist das letzte Wort zur Vergabe des Grundstückes der Zweckeler Willy-Brandt-Schule an den Investor Jockenhöfer doch noch nicht gesprochen? Denn die Gladbecker "LINKE" moniert beim Vergabeverfahren gleich mehrere Fehler durch die Stadt Gladbeck und fordert Bürgermeister Ulrich Roland nun auch offiziell auf, den Beschluss durch den städtischen Wirtschaftsförderungsausschusses zu "beanstanden".
"Die Angebote beider Bieter, die an dem Investorenwettbewerb zur Willy-Brandt-Schule teilgenommen haben, entsprachen nicht den Vorgaben den Stadt Gladbeck," schreibt "LINKE"-Fraktionschef Olaf Jung in einer Mitteilung an die Presse. Weiter führt Jung aus, dass bei einem Bewerber nach vorliegenden Informationen die Bankbürgschaft nicht ausreichend gewesen sei und der andere Bieter sei deutlich unter dem für des Filetgrundstück gefordertem Mindestgebot geblieben. "Dennoch sah die Vorlage für die Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses am 18. Mai vor, das Grundstück an den unterlegenen Bieter zu vergeben. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt," erinnert sich Olaf Jung.
In der Folge sei den beiden Bietern die Gelegenheit gegeben worden, ihr Angebot nachzubessern. Gleichzeitig sei aber auch das ursprünglich geforderte Mindestgebot von 1.884.928 Euro auf 1.073.000 Euro verändert und damit um 43 Prozent herabgesetzt worden. "Da das um über 40 Prozent abgesenkte Mindestgebot nur den beiden ursprünglichen Bietern mitgeteilt wurde, hatten weitere mögliche Interessenten keine Möglichkeit ein Angebot zu diesen deutlich veränderten Bedingungen abzugeben. Die Fraktion DIE LINKE. Gladbeck hält dieses Verfahren für nicht rechtssicher und befürchtet Klagen von anderen Interessenten. Darüber hinaus zeigt das höhere Angebot, dass die Stadt Gladbeck für dies Grundstück höhere Einnahmen erzielen könnte."
Demnach hat nun die Ratsfraktion DIE LINKE.Gladbeck den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses über den Verkauf des Grundstückes der Willy-Brand-Schule gemäß Paragraph 54 der Gemeindeordnung NRW zu beanstanden.
In ihrer Aufforderung an den Bürgermeister legt die LINKE dar, dass der Beschluss des Wirtschaftsförderungsausschusses rechtlich angreifbar sei, auf dubiose Weise zustande gekommen sei und einen finanziellen Nachteil für die Stadt Gladbeck bedeute. Olaf Jung erläutert: "Laut der Gemeindeordnung muss der Bürgermeister Beschlüsse beanstanden, die geltendes Recht verletzen und hat diese Möglichkeit auch, wenn mit einem Beschluss dem Wohl der Gemeinde geschadet wird."
Nach Auffassung der LINKEN ist das Vergabeverfahren völlig intransparent abgelaufen. Bei dem Vergabeverfahren für das Grundstück Willy-Brandt-Schule habe es nicht für jeden möglichen Interessenten gleiche Chancen gegeben. Das sei rechtlich unhaltbar.
Weiter bemängelt die LINKE, dass es für die entscheidende Sitzung, in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, es keine schriftliche Unterlage gegeben habe, aufgrund der die Ausschussmitglieder sich hätten rechtzeitig informieren können. Während der Sitzung erst habe ein vom Bürgermeister beauftragten Rechtsvertreter mündlich seine Sicht der Sachlage geschildert. Andere Fachleute, die vielleicht eine andere Meinung vertreten hätten, hätten somit nicht gehört werden können. "Und den Wortlaut des Beschlusses für die Vergabe an die Immobilienfirma Jockenhöfer und Babiel erfuhren die Ausschussmitglieder erst ganz kurz, bevor abgestimmt wurde," so der LINKE-Fraktionsvorsitzende Olaf Jung abschließend. Beanstandet Art und Weise der Vergabe des Grundstückes "Willy-Brandt-Schule" in gleich mehreren Punkten: Olaf Jung, Fraktionsvorsitzender der Gladbecker LINKE. Foto: Privat
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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