Mega-Klatsche für den Bürgermeister Roland
Alle Ratsbeschlüsse vom 26. Nov. 2015 ungültig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat aufgrund einer Klage der Ratsfraktion der LINKEN alle Beschlüsse der Ratssitzung vom 26. November 2015 für ungültig erklärt. DIE LINKE hatte geklagt, weil durch die zweifelhafte Vergabe von Eintrittskarten durch die Stadtverwaltung die Herstellung der Öffentlichkeit unterlaufen wurde. Außerdem wurde die erste Zuschauerreihe für „Spezis“ des Bürgermeisters reserviert. Dort saßen laut Feststellung des Gerichtes „Personen des öffentlichen Lebens“. Dazu gehörte auch der Landrat des Kreises Recklinghausen, ein Vertreter der IHK, ein noch nicht im Amt befindlicher Kämmerer, ein Professor der FH Münster, der Verein zur Förderung der Gladbecker Wirtschaft. e.V. etc.
Das Gericht stellt im Urteil vom 12. Juli 2018 fest, „dass die Beschlüsse des Beklagten aus dem öffentlichen Teil der Ratssitzung am 26. Oktober 2015 unwirksam sind.“
Im Wesentlichen ging es in der „spektakulären“ Sitzung um die A 52. Der Rat sollte den Bürgermeister beauftragen, einen Vereinbarungsentwurf mit Land und Bund zum Bau der A 52 zu unterschreiben. Nun fehlt die Unterschrift des Bürgermeisters, weil er gar nicht unterschreiben durfte. Einen Nachweis der Unterschrift eines Bundesministers konnte die Stadtverwaltung auch bislang nie vorlegen.
Da das Gericht alle Ratsbeschlüsse dieser Sitzung für ungültig erklärt hat, trifft das auch für den Haushalt 2016 zu.
Doch insbesondere ist es dieser Beschluss, der nun nicht mehr gültig ist:
Beschluss: 75/ 2015
Der Rat der Stadt Gladbeck begrüßt das Ergebnis der Gespräche zwischen Bund, Land und Stadt zum geplanten Ausbau der B224 zur A52.
Bürgermeister Roland wird beauftragt, die inhaltlich endabgestimmte „Vereinbarung zum geplanten Neubau der A52 im Zuge der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
37 Stimmen dafür,
4 Stimmen dagegen,
4 Enthaltungen
Die angeblich „inhaltlich endabgestimmte“ Vereinbarung mit Land und Bund wurde vom Bund nie unterschrieben.
Da die Unterschrift des Bürgermeisters nun ungültig ist, steht nur noch der Name eines SPD-Landesverkehrsministers darunter.
Und weiterhin gilt also der das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides aus 2012. Damals hatte eine Mehrheit der Bürger die Autobahn A52 abgelehnt.
Autor:Ralf Michalowsky aus Gladbeck |
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