Tragen ist Pflicht in Stadtmitte und auch auf den Marktplätzen
Maskenpflicht wird in Gladbeck scharf kontrolliert

An ganz vielen Stellen im Innenstadtbereich sowie an den Marktplätzen in Zweckel und Rosenhügel haben Mitarbeiter der Kommunale Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Gladbeck die orangefarbenen Hinweisschilder zur „Maskenpflicht“ angebracht. | Foto: Stadt Gladbeck
  • An ganz vielen Stellen im Innenstadtbereich sowie an den Marktplätzen in Zweckel und Rosenhügel haben Mitarbeiter der Kommunale Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Gladbeck die orangefarbenen Hinweisschilder zur „Maskenpflicht“ angebracht.
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Am Dienstag, 13. Oktober, trat eine neue, kreisweite Allgemeinverfügung in Sachen Corona in Kraft. Damit reagiert der Kreis Recklinghausen auf den deutlich gestiegenen 7-Tage-Inzidenzwertes für das gesamte Kreisgebiet.

Die Verfügung sieht auch für Gladbeck zusätzliche Maßnahmen vor, denn die Stadt liegt mit einer Inzidenzzahl von 125,6 (Stand 15. Oktober, 9.40 Uhr) deutlich an der Spitze des Kreises. Mit den weitergehenden Maßnahmen soll nun die weitere schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Bei Verstößen werden Bußgelder in Höhe von 50 Euro (kein Mund-Nasen-Schutz) beziehungsweise 250 Euro (mehr als fünf Personen) fällig.

So schreibt die Verfügung unter anderem vor, dass auch im gesamten Bereich der Gladbecker Fußgängerzone ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies betrifft die Horster Straße bis Wilhelmstraße, Hochstraße, Goethestraße, den Goetheplatz, die Lambertistraße im Bereich der Fußgängerzone, den Marktplatz und die Kolpingstraße. Zudem gilt die „Maskenpflicht“ auch für den Willy-Brandt-Platz und den Marktplatz sowie die beiden Marktplätze in Zweckel und Rosenhügel.

Orangenfarbene Hinweisschilder weisen deutlich auf die neuen Vorschriften hin, die übrigens nicht nur für Fußgänger gelten, sondern auch für Personen, die auf dem Fahrrad unterwegs sind. Auch ist die zulässige Gruppengröße im öffentlichen Raum auf fünf Personen beschränkt.

Um dem deutlich gestiegenen Kontrollaufwand kurzfristig nachkommen zu können, hat die Stadt Gladbeck neben einer verwaltungsinternen Verstärkung zusätzlich einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt, der mit zwei Kräften den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Innenstadtbereich unterstützen wird. Diese Maßnahme ist zunächst bis Ende Oktober geplant. Ziel ist es, die Präsenz der Ordnungskräfte in der Fußgängerzone weiter zu erhöhen und die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Regeln zu verstärken. Auch die Polizei wird die entsprechenden Bereiche kontrollieren.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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