Corona-Maßnahmen im Gladbecker Rathaus
Maskenpflicht bleibt bestehen - Terminvereinbarungen notwendig

Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind seit dem Wochenende fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben worden. Im Zuge der neuen Regelungen entfallen ab sofort die 3G-Kontrollen für Besucher des Alten und Neuen Rathauses und weiterer städtischer Dienststellen.

Der Eingang des Alten Rathauses ist wieder geöffnet, die Praxis der Terminvereinbarung bleibt vorerst jedoch weiterhin bestehen. Im Rahmen von Trauungen entfällt die coronabedingte Personenbeschränkung, so dass die Trauzimmer im Rathaus (30 Gäste, inklusive Brautpaar und Trauzeugen) und in Wittringen (40 Gäste, inklusive Brautpaar und Trauzeugen) wieder die normale Anzahl an Gästen aufnehmen können.

Medizinische- oder FFP2-Maske

Die Stadt hält bis auf weiteres weiter an der Maskenpflicht für Bürger und Beschäftigte in städtischen Einrichtungen fest, da das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im direkten Kontakt und innerhalb von Gebäuden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützt. Bei Veranstaltungen in der Mathias-Jakobs-Stadthalle ist ebenfalls das Tragen einer Maske erforderlich.
Die Stadt macht damit von ihrem Hausrecht Gebrauch. Auch die allgemeinen Hygieneregeln haben weiterhin Bestand.

Autor:

Ingrid Lücke aus Recklinghausen

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