Marktplatz: Roland kündigt verstärkte Präsenz von KOD und Polizei an
Dietmar Drosdzol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU Gladbeck, beklagte Ende April in einem Brief an Bürgermeister Ulrich Roland das Verweilverhalten einiger Gladbeck Bürger, die sich am Marktplatz aufhalten und dort Alkohol konsumieren. Dies würde nicht zu einem positiven Erscheinungsbild des Eingangsbereich der Innenstadt beitragen.
Roland nahm nun einem Schreiben Stellung und verweist darauf, dass dieses von Drosdzol angesprochene Problem in vielen Städten im Bundesgebiet zu beobachten sei. Es gähe solche Treffpunkte, an denen sich überwiegend harmlose, aber die Bürger störende gesellschaftliche Randgruppen aufhalten würden.
Durch KOD und Polizei überwacht
Diese Treffpunkte würden regelmäßig durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und der Polizei überwacht. Bei Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit würden Platzverweise ausgesprochen. „Dabei sei zu beachten dass der bloße Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit noch keine Gefahr (...) darstellt, solange nicht weitere Umstände hinzutreten und hierdurch andere Menschen oder Rechtsgüter gefährdet werden.“
Verdrängung
Durch repressive Maßnahmen von KOD und Polizei würde oft nur eine Verdrängung des Problems an andere Orte in Gladbeck stattfinden, wie bereits in den Jahren 2002 bis 2004 rund um den Oberhof.„Danach verlagerte sich die „Szene“ mehr und mehr zum Körnerplatz und jetzt zum Bunker/Marktplatz, wo sich dieselben Probleme einstellten wie damals am Oberhof“, so Bürgermeister Roland.
Gleichheitsgrundsatz
Regelungen, die den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verbieten, wurden durch obergerichtliche Entscheidungen für unzulässig erklärt, er gäbe aktuell dazu keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Außerdem verstießen diese Regelungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Freiheitsgrundrechte und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Keine Erhebungen
„Weiterhin haben die Gerichte beanstandet, dass die Verordnungen nur dann hätten erlassen werden dürfen, wenn anhand von polizeilichen Erhebungen festgestellt werden könne, dass die Begehung schwerer Straftaten eine typische Folge des Alkoholkonsums außerhalb von Gaststätten sei.“Diese geforderten, polizeilichen Erhebungen gäbe es für Gladbeck nicht.
Verstärkte Präsenz
Dieses gesellschaftliche Problem könne mit Mitteln des Ordnungsrecht nur eingeschränkt bekämpft werden.„Das Amt für öffentliche Ordnung wird weiterhin versuchen, durch verstärkte Präsenz eine präventive Wirkung zu erzielen. Eine ständige Kontrolle sei aufgrund der personellen Kapazitäten von KOD und Polizei allerdings schwierig. „In Zusammenhang mit der Polizei wird jedoch versucht, insbesondere in den Nachmittagsstunden verstärkte Präsenz zu zeigen,“ schließt Roland sein Schreiben.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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