Land NRW will Messstation an der B 224 einrichten
Das Umweltministerium NRW hat dem Bürgerforum schriftlich mitgeteilt, dass seinem Antrag zur Einrichtung einer Messstation an der B 224 entsprochen wird.
Die Station, die nicht nur Stickstoffdioxid, sondern auch die besonders gefährlichen Feinstäube kontinuierlich und online verfügbar messen wird, soll nach Zusage des Ministeriums in das Messprogramm des Landes für 2016 aufgenommen werden. Der genaue Ort der Messstelle werde mit den Beteiligten abgestimmt.
Anerkennung der Situation
„Wir freuen uns sehr über die Zusage des Ministeriums“, erklärt Bürgerforum-Vorsitzender Matthias Raith. „Sie zeigt, dass man dort, vielleicht anders als bei den für Straßenbau zuständigen Stellen des Landes, die für die Gesundheit und Umwelt der Anwohner kritische Situation anerkennt“.
Sie zeige auch, dass sich das Blatt zugunsten der Interessen der Bürger und gegen die Durchsetzung der A52 wendet. Denn frühere Vorstöße der Stadt Gladbeck seien bislang negativ beschieden worden.
Verkehrsimmissionen
"Mit den Messungen werde aller Voraussicht nach ein weiterer Beweis dafür erbracht werden, dass die A52 mitten durch Gladbeck nicht gebaut werden dürfe. Schon die heutigen und erst recht die mit dem Bau des Gladbecker „Autobahndreiecks“ zu erwartenden Verkehrsimmissionen verstießen gegen die geltenden Gesetze für den Schutz der Anwohner", heißt es in der Pressemitteilung.
Das Problem des ungezügelten Schwerlastverkehrs durch Gladbeck könne nach Auffassung des Bürgerforums nur gelöst werden, indem die B224 endlich weiträumig vom Fernverkehr entlastet und zu einer innerstädtischen Straße zurückgebaut wird.
Verstoß gegen EU-Richtlinie
Das zeige auch die Initiative der EU: In Ihrem Mahnschreiben an die Bundesregierung vom 18.Juni (liegt dem Bürgerforum vor) hat die EU-Kommission der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren ankündigt, weil die vom sog. Passivsammler an der Gladbecker Grabenstraße ermittelten NO2-Werte regelmäßig oberhalb der zulässi-gen Grenzwerte liegen und damit permanent gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie verstoßen wird.
Klageerhebung
Mit Unterstützung des Bürgerforums haben jetzt unmittelbar Betroffene die Straßenverkehrsbehörden anwaltlich vertreten aufgefordert, zur Minderung von Lärmimmissionen geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung zu ergreifen (z.B. Tempo 50, Nachtfahrverbot für LKW). Für den Fall, dass die Behörden nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist Abhilfe schaffen, wird die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Erwägung gezogen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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