Kreis Recklinghausen wollte stadtbezogene Schutzmaßnahmen durchführen
Land NRW hält an bekannten Corona-Schwellenwerten fest

Cay Süberkrüb, Landrat des Kreises Recklinghausen, macht aus seiner Enttäschung keinen Hehl: Sein Vorschlag, in von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Städten, zu den bekanntlich gerade Gladbeck zählt, strengere Schutzmaßnahmen einzuführen, wird von der Düsseldorfer Landesregierung abgelehnt.
  • Cay Süberkrüb, Landrat des Kreises Recklinghausen, macht aus seiner Enttäschung keinen Hehl: Sein Vorschlag, in von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Städten, zu den bekanntlich gerade Gladbeck zählt, strengere Schutzmaßnahmen einzuführen, wird von der Düsseldorfer Landesregierung abgelehnt.
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Mit Blick auf die völlig unterschiedlich hohe Corona-Infektionsrate in Städten des Kreises hat die Kreisverwaltung Kontakt mit der Düsseldorfer Landesregierung aufgenommen. Die Antwort ist ernüchternd und aus Sicht des Kreises Recklinghausen wenig zufriedenstellend: Die aktuelle Regelung bleibt bestehen, es wird keine Anpassung und somit auch keine Möglichkeit zum Handeln für den Kreis geben.

Aktuell beläuft sich die Inzidenz – die Infektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner – in Gladbeck auf rund 60 (59,5), in Haltern am See auf knapp 35 (34,2). Um Maßnahmen anordnen zu können, fehlt dem Kreis Recklinghausen aber auch weiterhin die rechtliche Handhabe, solange nicht auch die kreisweite Inzidenz den vom Land festgelegten Schwellenwert 35 beziehungsweise für weitere Maßnahmen 50 erreicht. Und das Land Nordrhein-Westfalen hält an dieser in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgehensweise fest.

"Ich bin sicher, dass etwas getan werden muss. Der Kreis Recklinghausen mit seinen über 600.000 Einwohnern und seiner Lage an Ruhrgebiet und Münsterland kann in der aktuellen Situation und mit hohen Infektionszahlen in einzelnen Städten nicht wie alle anderen Flächenkreise mit geringerer Einwohnerzahl in NRW behandelt werden. Ich bedauere sehr, dass das Land diese Einschätzung nicht teilt", erklärt Landrat Cay Süberkrüb. Von dem Vorstoß erhofft hatte er sich allerdings, dass mit Genehmigung aus Düsseldorf über eine Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen angeordnet werden können.

Vergleicht man die Städte des Kreises Recklinghausen, zeigt das Infektionsgeschehen in der Tat sehr unterschiedliche Ausmaße. Gibt es in Waltrop derzeit nur zwei aktive Infektionen, sind in Gladbeck akut 70 Personen mit dem Virus infiziert. "Der Inzidenzwert für den gesamten Kreis, der bei 23,9 liegt, zeichnet da ein verzerrtes Bild. Wir und auch die Städte Gladbeck und Haltern können dem Bürger nicht plausibel erklären, warum nichts unternommen wird, um die Infektionen einzudämmen." Für Süberkrüb müsste nicht nur für den Kreis Recklinghausen an der bestehenden Verordnung Änderungen vorgenommen werden. "Das Ruhrgebiet insgesamt ist als Ballungsraum anders zu bewerten als andere, beispielsweise ländlichere Regionen Nordrhein-Westfalens."

Für den Fall, dass das Land grünes Licht für die Anordnung weiterer Maßnahmen gegeben hätte, hatte die Kreisverwaltung bereits Vorschläge vorbereitet, die der Bezirksregierung mit der Bitte um Prüfung vorlagen. Dazu zählten neben der Begrenzung von Teilnehmern bei Feiern auch die Rückkehr zur Maskenpflicht an Schulen. "Ich habe bereits Ende August darauf hingewiesen, dass ich es für nicht verantwortlich halte, die Maskenpflicht in Schulen zurückzunehmen. Die Konsequenzen spiegeln sich dabei nicht nur in den Infektionszahlen, sondern sind ebenso deutlich in der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter des Gesundheitsamt und des Deutschen Roten Kreuzes spürbar."

Kreis und Städte haben jedenfalls verabredet, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Maßnahmen zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens zu ergreifen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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