Krebsmittelskandal: Das Bottroper Selbsthilfe-Büro und der örtliche Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes kämpfen weiter für eine Gesetzesverschärfung auf der Bundesebene
Nach dem Skandal um gestreckte Krebsmedikamente haben die Bottroper Krebsselbsthilfegruppen und das örtliche Selbsthilfe-Büro des Paritätischen Wohlfahrtsverbands bereits Mitte des letzten Jahres eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Das Ziel: Fälle wie der in Bottrop sollen in Zukunft durch schärfere Vorschriften verhindert werden – und zwar bundesweit. Nach vielen Monaten der kleinen Schritte und einigen Rückschlägen kommt jetzt Bewegung in die Sache: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stimmt den Bottroper SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes zuversichtlich, dass sich der Bundestag mit den Forderungen der Petition befassen wird.
„Die erste Rückmeldung zu unserer Petition war enttäuschend“, sagt Andrea Multmeier, Kreisgruppengeschäftsführerin des Paritätischen in Bottrop, rückblickend auf die letzten Monate. Denn: Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses – also die Verwaltung, nicht der Ausschuss selbst – hat die Petition Mitte November des letzten Jahres abgelehnt. In der Begründung hieß es, die Überwachung der Apotheken obliege „ausschließlich den zuständigen Behörden der Länder“. Dabei stützte sich der Ausschussdienst unter anderem auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). „Wir finden uns mit dieser Begründung aber nicht einfach ab“, betonen Andrea Multmeier und Jürgen Heckmann, der die Petition im Namen des Selbsthilfe-Büros betreut. Mit Unterstützung des Bottroper Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes legen sie nun Widerspruch gegen die Entscheidung des Ausschussdienstes ein.
„Für mich ist der Fall klar“, erklärt Michael Gerdes: „Auch wenn die Durchführung der Überwachung von Apotheken Sache der Landesbehörden ist – sie richtet sich nach den bundesrechtlichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes. Daher hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz und das Thema Medikamentensicherheit gehört auf die Tagesordnung des Bundestages.“
Die Chancen dafür, dass die Bundestagsverwaltung die Petition doch noch annimmt, stehen gut, betont Michael Gerdes, denn: Um den Widerspruch mit einer juristisch fundierten Begründung untermauern zu können, hatte sein Büro im Dezember eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages angefordert. Und dieser kam nun zu einem eindeutigen Ergebnis: Eine bundesweite Verschärfung der Überwachungsvorschriften für Apotheken ist rechtlich möglich – die Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes liegt beim Bund. Auch auf die Umsetzung einiger konkreter Forderungen der Petition geht das Gutachten ein: Rein rechtlich spricht demnach nichts dagegen, im Arzneimittelgesetz Mindestanforderungen für die Häufigkeit der Inspektionen festzulegen, den Umfang der Inspektionen genauer zu definieren oder unangemeldete Inspektionen zwingend vorzuschreiben.
Damit ist für Michael Gerdes klar: „Es handelt sich um eine politische, das heißt vom Bundestag zu erörternde Frage, ob eine Verschärfung der bundesrechtlichen Vorschriften erforderlich ist und, wenn ja, wie eine solche Verschärfung auszusehen hat. Ich gehe daher davon aus, dass die Petition nun im zweiten Anlauf angenommen wird und sich der Bundestag mit den Forderungen des Selbsthilfe-Büros befasst. Für mich steht fest: Um Fälle wie den in Bottrop zukünftig zu verhindern und Patientinnen und Patienten zu schützen, brauchen wir bundesweit schärfere Vorschriften.“
Das vollständige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes finden Sie auf der Homepage von Michael Gerdes und über diesen Link.
Autor:Michael Gerdes aus Bottrop |
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