"Komasaufen an Rhein und Ruhr" - nichts Neues und nicht nur an Rhein und Ruhr

Nach dem Bericht über das Komasaufen an Rhein und Ruhr in der NRZ vom 18. 1. 2012 fielen mir meine Recherchen zu meinem Buch "Kinder wieder ganz machen" ein. Meine Traurigkeit und Wut diesbezüglich über elterliche, gesellschaftliche und politische Versäumnisse meldete sich mal wieder.
Man kann sich in regelmäßigen Abständen fragen, warum Kinder und Jugendliche das Komasaufen haben "kultivieren" können und warum immer mehr junge Menschen mit Alkoholvergiftungen zum Notfall werden.

Diese Erscheinungsformen widersprechen den festgeschriebenen Rechten des Kindes, die in der UN-Kinderrechtskonvention, auch in Artikel 6 des Grundgesetzes festgeschrieben sind. Da ist vom Wohl des Kindes die Rede, von Schutzmaßnahmen, ausgeführt von der Familie, der Gesellschaft und dem Staat. Auch der Schutz vor Drogen findet in der UN-Konvention Erwähnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch benennt die elterliche Sorge für das minderjährige Kind (eine Nanny findet da noch keine Erwähnung), ihre Pflicht zur Pflege und Erziehung. Dabei obliegen den Eltern die Personensorge und die Vermögenssorge ihres Kindes.

Alle elf Minuten kommt in Deutschland ein Jugendlicher zwischen 15 und 25 wegen Cannabis- oder Alkoholkonsums ins Krankenhaus. Mit mehr als 45.000 Klinikaufenthalten im vergangenen Jahr habe sich die Zahl der Fälle in dieser Altersgruppe innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, berichtet die Presse Ende 2011. Dabei ist festzustellen, dass Komasäufer immer jünger werden und das weibliche Geschlecht dabei aufholt. Da sind eindeutig die so wunderbar formulierten Schutzmaßnahmen und Pflichtaktionen von Eltern, Gesellschaft und Politik auf der Strecke geblieben.

Aber wie wir ja alle wissen, ist Papier geduldig. Und das gilt auch für dieses "Papier", auf das ich hier gerade schreibe. Dennoch werde ich in einem weiteren Artikel die Hirnforschung in Sachen Jugend, Alkohol und Komasaufen zu Wort kommen lassen.

Autor:

Barbara Erdmann aus Gladbeck

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