Koalitionsvertrag Bezahlbares Wohnen
Information zum Koalitionsvertrag
Die Wohnung und das Wohnumfeld sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben. In den Städten muss darum ausreichend Wohnraum vorhanden und für untere und mittlere Einkommensgruppen erschwinglich sein. Wir haben durchgesetzt:
Der soziale Wohnungsbau hat wieder eine Zukunft. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes.
Wir führen eine Mietpreisbremse ein. Die Länder können Mieterhöhungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränken.
Künftig dürfen nur noch höchstens 10 Prozent von Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden. Diese Kosten dürfen nur solange auf die Miete umgelegt werden bis die Modernisierungskosten abbezahlt sind.
Für Maklerleistungen gilt zukünftig: wer bestellt, der bezahlt. Also in der Regel der Vermieter.
Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Walter Hüßhoff
Autor:Walter Hüßhoff aus Gladbeck |
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