Keine Grundlage für Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Ralf Michalowsky, Landesvorsitzender DIE LINKE. NRW
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DIE LINKE. NRW zeigt sich überrascht, dass die SPD ausgerechnet den Gladbecker Bürgermeister Ulrich Roland als Zeugen für die Notwendigkeit einer Sperrklausel in den Landtag geladen hat. Gladbeck sei Beispiel für einen trotz 11 vertretenen Parteien und Wählergruppen gut arbeitsfähigen Stadtrat. DIE LINKE belegt mit Zahlen, dass Sitzungen hier nicht in die Länge gezogen würden. Sie behält sich die Möglichkeit vor, den Verfassungsgerichtshof NRW in Münster anzurufen.

„Die Sperrklausel nützt der Arbeitsfähigkeit von Stadträten nicht. Dafür beschädigt sie die Demokratie. Ich hoffe sehr, dass Herr Roland das wahrheitsgemäß berichtet und die SPD von ihrem unsinnigen Vorhaben abrückt. Leider deutet seine Vorabstellungnahme in eine andere Richtung. Wir werden das beobachten“, erklärt Ralf Michalowsky, Landessprecher der LINKEN. NRW.

Der Verfassungsgerichtshof NRW hatte 1999 festgestellt, dass Sperrklauseln nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sind, etwa wenn der Gemeinderat sonst nachweislich arbeitsunfähig ist. Kriterien für diesen Nachweis gab das Gericht nicht an.

"In der schriftlichen Vorabfassung seiner Stellungnahme offenbart der Gladbecker Bürgermeister allerdings ein Demokratieverständnis von gestern", so Michalowsky. "Denn was er bemängelt, ist die Wahrnehmung demokratischer Rechte durch die kleinen Fraktionen."

Konkret zählt Bürgermeister Roland in seiner Stellungnahme Dringlichkeitsanträge, Anträge auf Akteneinsicht, Anträge auf Abhören von Tonbandaufzeichnungen, Anträge im Rahmen von Haushaltsberatungen, Unterstützung von Bürgerbegehren und eine Klage gegen einen Verstoß bei der rechtssicheren Durchführung einer Ratssitzung auf.

In einer Sachverständigenanhörung im NRW-Landtag am kommenden Donnerstag, dem 21. Januar, wird der Gladbecker Bürgermeister Roland auf Einladung der SPD-Fraktion sprechen. Wenn er wahrheitsgemäß schildere, wie sich die Abläufe im Gladbecker Stadtrat darstellen, müsse die derzeitige Position der SPD-Fraktion ins Wanken geraten, sagt DIE LINKE. Allerdings hebe Herr Roland in seiner Vorabstellungnahme nicht auf die Fähigkeit des Rates ab, zu beraten und Entscheidungen zu fällen, sondern auf die Wahrnehmung demokratischer Rechte, die für die Verwaltung Arbeit bedeute, aber keinen negativen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Rates erkennen lasse. Die durchschnittliche Dauer der Rats- und Haupt- und Finanzausschusssitzungen hingegen sinke nämlich. Das belegt DIE LINKE mit Zahlen (ausführliche Herleitung siehe Anlage):

Die Sitzungsdauer nach Wahlperioden:
2004-2009 = 198 Min. (5 Fraktionen und ein Einzelmitglied)
2009-2014 = 176 Min. (7 Fraktionen)
2014-2020 = 139 Min. (6 Fraktionen und zwei Einzelmitglieder)

Die Sitzungsdauer in Relation mit der Zahl der Fraktionen:
2004-2009 = 198 Min./pro Fraktion = 40 Min.
2009-2014 = 176 Min./ pro Fraktion = 29 Min.
2014-2020 = 139 Min./ pro Fraktion = 23 Min.

Von 12 angetretenen Parteien und Wählergruppen wären bei der Kommunalwahl 2014 in Gladbeck nur drei an einer 2,5 % - Sperrklausel gescheitert. Eine Wählergruppe verfehlte bereits 2014 den Einzug in den Stadtrat. Sie erhielt nicht genug Stimmen für einen Sitz.

"Roland führt auch aus, dass zu Beginn seiner Tätigkeit bei der Stadt Gladbeck nur drei Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck waren. Diesen, für einen Bürgermeister bequemen, Umstand mag er herbeisehnen. Doch selbst bei einer 2,5 %-Sperrklausel wird dieser paradiesisch-undemokratischer Zustand nicht mehr eintreten. Und im Urteil des Verfassungsgerichtes geht es ohnehin um die Arbeitsfähigkeit des Gemeinderates, nicht um Bequemlichkeit für Bürgermeister und Verwaltung", schließt Michalowsky.

Anlagen:
Stellungnahme Bürgermeister Roland
Ausführliche Herleitung Gladbeck

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

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