Stadt wartet auf Vorgaben von Bund und Land
Kein Gladbecker Alleingang in Sachen Maskenpflicht
In Sachsen gibt es sie schon seit Tagen, in Bayern flächendeckend ab dem kommenden Montag und weitere Bundesländer haben ein ähnliches Vorgehen bereits beschlossen. Die Rede ist natürlich von der so genannten "Maskenpflicht".
Auch im Gladbecker Rathaus geht man davon aus, dass diese Pflicht kommen wird. Einen Alleingang, wie im benachbarten Dorsten, wo das Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken beim Betreten öffentlicher Gebäude inzwischen vorgeschrieben ist, lehnt man am Willy-Brandt-Platz indes ab. Ein Flickenteppich an Verordnungen sei nicht dienlich, ist auf Anfrage zu hören. Es mache wenig Sinn, wenn in Gladbeck eine Maskenpflicht gelte, aber nur wenige Kilometer entfernt, zum Beispiel in Gelsenkirchen, nicht.
Daher hat sich die Stadt Gladbeck dazu entschlossen, auf eine bundes- beziehungsweise landeseinheitliche Regelung zu warten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei einer Maskenpflicht auch genügend Schutzmasken für die Bevölkerung zur Verfügung stehen müssen. "Bei 78.000 Einwohnern keine einfach Aufgabe," gibt man seitens der Stadtverwaltung zu bedenken. So eine Aufgabe könne Gladbeck nicht alleine stemmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass pro Kopf mehrere Masken ausgegeben werden müssten, da ja ein Wechsel der Masken erforderlich sei.
Auf das Szenario "Maskenpflicht" bereitet man sich im Rathaus indes sehr wohl vor. Wobei ein generelles Tragen der Masken wohl nicht kommen wird. Vielmehr rechnet man damit, dass die Schutzmaßnahmen für klar definierte Bereiche verpflichtend werden. So zum Beispiel bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, beim Einkauf im Supermarkt sowie in Einzelhandelsgeschäften.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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