Kanal-TÜV-Werber im Rosenhügel unterwegs

Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen sind ausschließlich in Wasserschutzgebieten, je nach Gebäudealter bis Ende 2015 bzw. Ende 2020 erforderlich und nachzuweisen. Das betrifft nur ganz bestimmte Straßen im Gladbecker Norden.

Gladbecks Süden liegt nicht im kartografischen Wasserschutzbereich. Der FDP-Politiker Heinz-Josef Thiel stellt nun aktuell fest, dass Werber für eine Kanalinspektion auf dem Rosenhügel unterwegs sind und den Hauseigentümern "Gutscheine für eine kostenlose TV-Kanalinspektion" andienen.

Nach der gültigen Gesetzeslage hat eine durchgeführte Kanalinspektion (Dichtheitsprüfung) zur Folge, dass künftig alle 20 Jahre der Kanal-TÜV durch den Hauseigentümer veranlasst werden muss. Das wiederum macht nur Sinn in Wasserschutzgebieten.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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