Juristenkuddelmuddel - A52-Bürgerintiative scheitert mit Klage

Zur Vorgeschichte: Im Frühjahr 2012 fand in Gladbeck ein Ratsbürgerentscheid statt. Die Bürger wurden vom Rat gefragt, ob sie den Ausbau der B224 zur Autobahn A52 wollen oder nicht. Bürgermeister und Ratsmehrheit meinten, dass die Gelegenheit günstig sei, die Gladbecker Bevölkerung mit ins Boot zu holen bei ihrem Vorhaben, mitten durch Gladbeck eine weitere Autobahn zu bauen.

Das politische Gespür scheint bei den Betonpolitikern von SPD, CDU, FDP und Grünen aber nicht sehr ausgeprägt zu sein, denn rund 56 % der Bürger, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten mit NEIN. Es folgten verlogene Stellungnahmen wie "das respektieren wir natürlich" etc. Doch kaum war die Zweijahresfrist um, da wehte wieder ein Hauch von Beton und Asphalt durch Gladbeck. Die genannten Parteien ignorierten das Bürgervotum und forcierten wieder aktiv den Autobahnausbau und das riesige Autobahnkreuz in Wittringen.

Das ließ die Bürgerinitiative gegen den Autobahnausbau natürlich nicht unbeeindruckt und flugs wurden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Das ist allerdings ein demokratisches Instrument, bei dem gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Wären die eingehalten worden, wäre es sehr wahrscheinlich zu einem Bürgerentscheid gekommen und die Gladbecker hätten der Mehrheit im Rat abermals die rote Karte zeigen können.

Doch es kam anders. Nachdem die erforderlichen Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht waren, entschied der Rat mit der bekannten Mehrheit, dass das Begehren unzulässig sei und kein Bürgerentscheid stattfinden könne. Dazu hatte die Stadtverwaltung ein Gutachten "ihrer Haus und Hof" - Rechtsanwälte der Kanzlei Baumeister und Partner anfertigen lassen.

Die Bürgerinitiative, vertreten durch drei Personen, darunter zwei erfahrene Juristen älteren Semesters, klagte gegen diesen Ratsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht und gestern, am 28. Juni 2018 erging das mündliche Urteil (die Schriftfassung folgt). Zum Erstaunen der anwesenden Parteien schien das Gericht wenig Interesse am Gutachten der Kanzlei Baumeister und Partner und den Einwendungen der Bürgerinitiative dagegen zu haben. Den Verwaltungsjuristen des Gerichtes war ein ganz anderer Mangel aufgefallen, den die Beteiligten übersehen hatten und der die Entscheidung des Gerichtes einfacher machte.

Zum erläuternden Text auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens hatte die Stadt Gladbeck eine Kostenaussage gemacht, welche zwingend auf dem Zettel hätten stehen müssen. Zwei Anteile waren enthalten: Erstens: das Bürgerbegehren kostet nichts; Zweitens: das Bürgerbegehren spart nichts ein.
Auf den Bögen stand aber nur: "Kosten der Rückgängigmachung* (nach Mitteilung der Stadtverwaltung): keine."

Die "Spezialisten" der Bürgerinitiative hatten aus "Vereinfachungsgründen" den Text "gestrafft". Das sieht das Gesetz aber nicht vor. ;-)

Das Verwaltungsgericht sah darin einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften zum Bürgerbegehren und lehnte die Klage ab. Und zwar zur Überraschung der anwesenden Verfahrensbeteiligten, die völlig andere "Kugeln im Lauf" hatten.

Das war es dann wohl!

Quelle: Die GLAzette

Autor:

Ralf Michalowsky aus Gladbeck

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