Wie vertragen sich Windrad-Klage und Klimanotstand?
Irgendwie schwer zu verstehen

Foto: Pixabay

Ein Kommentar

Die Stadt Gladbeck hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die vom Kreis Recklinghausen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Windrades auf der Braucker "Mottbruchhalde" eingereicht. Der Schritt war zu erwarten, weil bereits vor Wochen angekündigt.

Wie aber verträgt sich die Ablehnung der Energiegewinnung durch Windkraft mit dem Ausrufen des "Klimanotstandes" für Gladbeck durch den Stadtrat? Ist man vielleicht einfach ganz schnell auf den Zug "Fridays For Future" aufgesprungen, um - vor allen Dingen junge - Wähler zu gewinnen? Das erinnert so ein wenig an den Spruch "Wasser predigen und Wein saufen"!

Oder ist man seitens der Stadt Gladbeck und auch der Rats-Parteien einfach nur beleidigt, weil der Kreis die Genehmigung über die Köpfe der Gladbecker Lokal-Prominenz hinweg erteilt hat? Oder weil man den Bürgern in Brauck schon immer versprochen hat, dass man ihnen kein Windrad vor die Haustüre setzen werde?

Auf 55 Seiten begründet die Stadt Gladbeck ihre Klage. Die aufgeführten Gründe klingen nachvollziehbar. Mal sehen, ob das die Verwaltungsrichter auch so sehen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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