Hartz IV Regelsätze ab 01.01.2015 und möglicher Anspruch auf "ergänzende Leistungen" Die "Soziale Bürgerinitiative" informiert"

Durch die Erhöhung der Regelsätze um 8 Euro für "allein stehende Personen" können Einzelpersonen aber auch Familien, die bisher keinen Anspruch auf "ergänzende Leistungen" gemäß SGB II hatten, in den "Genuss" kommen, ergänzende Leistungen nunmehr zu beziehen.

Unter Umständen haben Sie ab Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Kommen Sie zu uns in die Humboldtstr.14 (Passage), 45964 Gladbeck zur kostenfreien Beratung.

Die Beratung findet statt von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 10 und 13 Uhr.
In Einzelfällen ist auch eine Beratung, jedoch nur nach telefonischer Verabredung über Handy -Nr. 0151 24 23 24 45 möglich an Freitagen.

Die Ermittlung, ob Sie Anspruch haben, können wir sehr schnell feststellen.
Wir beraten Sie auch gerne anonym...

Autor:

Johannes Alfred Gay aus Gladbeck

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