Gut so! Bezirksregierung übergeht Votum der Stadt Gladbeck zur A52
Der Bundesverkehrswegeplan wird in seinen Teilbereich Schiene, Schifffahrt und Straße derzeit in den Bundesländern, Kommunen und Regionalräten beraten. Für Schiene und Binnnenschifffahrt ist das Beteiligungsverfahren in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Für den Bereich Straße galt das nicht, denn der lag seitens der Landesverwaltung bzw. Bezirksregierungen noch nicht vor. Es darf vermutet werden, dass der Bereich "Asphalt" stärker umstritten zwischen SPD und Grünen auf Landesebene ist. Letzte Woche kam endlich ein Entwurf von den Bezirksregierung für eine Stellungnahme der Metropole Ruhr.
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Bedarfsplan. Die Berücksichtigung im Plan bedeutet nicht automatisch, dass die Maßnahme dann auch finanziert und gebaut wird. Aber das ist ein Schritt dahin. Spätere Nachmeldungen sind auch nicht mehr statthaft, da zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Umweltprüfung (früher: Umweltverträglichkeitsprüfung) erstellt wird. Die Liste des BVWP ist eine Arbeitsliste für das Bundesverkehrsministerium.
Problematisch ist nun, wenn ein Projekt nicht von allen Teilnehmern als gleich wichtig angesehen wird. Das gilt um so mehr, wenn ein Projekt von einem Akteuer abgeleht wird. So steht es mit der A52 rund um oder durch Gladbeck. 56 % der an einem Bürgerentscheid im März 2012 teilnehmenden Gladebecker hatten sich gegen den Bau der A52 bei finanzieller Beteiligung der Stadt ausgesprochen. Strittig war u, a., ob dieses Gladbecker Votum überhaupt die ganze Region binden darf. Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU im Ruhrparlament, warf dazu folgende Fragen auf: "Wer fragt die Pendler, die jeden Tag aus dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Münsterland in den Ballungskern einpendeln? Wer fragt die Berufspendler in Marl oder Bottrop? Wie sieht es mit dem Anschluss der Gewerbegebiete aus? Auch unter Aspekten der Luftqualität und Lärmbelastung ist die Beibehaltung des status quo die schlechteste aller Lösungen“, so Roland Mitschke.
Im Frühjahr 2011 hatte das Ruhrparlament als einzige politische Klammer der Metropole Ruhr mit Stimmen von CDU, FDP und Teilen der SPD eine Resolution für den Bau der A52 gefasst, siehe Drs. 12/0234 (Top 1.17 vom 04.04.2011).
Auf Projektanmeldung der A52 kann nicht verzichtet werden
Die Bezirksregierung Münster führt in der Zusammenfassung der vorliegenden Voten zu zwei Teilabschnitten der A52 (Ausbau der B 224 zur BAB) nun in einer Vorlage an den Regionalverband Ruhr Folgendes aus:
Eine der maßgeblichen Belegenheitskommunen, nämlich die Stadt Gladbeck, lehnt diesen Straßenausbau unter Bezugnahme auf einen entsprechenden Bürgerentscheid ab und hat insofern von einer Projektanmeldung abgesehen. Hier schließt sich die Bezirksregierung Münster allerdings den Voten der anderen beteiligten Kommunen und der IHK' en an, wonach auf eine erneute Projektanmeldung zur fachlichen Bewertung des Ausbaus dieser wichtigen Verkehrsachse im BAB-Netz nicht von vorne herein verzichtet werden kann.
Richtig so! Das wird sicher zu Diskussionen mit den Grünen in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.11. und nachfolgend der des Ruhrparlaments am 17.12. führen.
Dieser Beitrag erschien auch im Blog Schmidt's Katze.
Autor:Dirk Schmidt aus Moers | |
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