Grundstücksverkauf Willy-Brandt-Schule geht in die nächste Runde: Gladbecker Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt Thema erneut
Zweckel. Die anhaltende Diskussionen und vor allen Dingen die - zum Teil recht heftigen - Vorwürfe in Richtung Verwaltung haben offenbar Wirkung gezeigt: Der (nach wie vor umstrittene) Verkauf der ehemaligen "Willy-Brandt-Schule" samt Grundstück an der Feldhauser Straße in Zweckel findet sich erneut auf der Tagesordnung der nächsten Tagung des städtischen Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag, 21. September 2017, wieder.
Dabei soll Rechtsanwalt Dr. Marc Dinkhoff von der Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen zum Verkaufsverfahren beantworten. Ferner wird die Stadtverwaltung selbst die bisherige Praxis bei Grundstücksverkäufen darstellen.
„Wir wollen damit den öffentlich erhobenen Vorwürfen entgegentreten, das Grundstück werde unter Wert verkauft, der Ausschuss sei nicht rechtzeitig und umfassend informiert worden, der Schwimmunterricht künftig nicht mehr gewährleistet, die Schule erst kürzlich saniert worden!“, sagt Wirtschaftsförderer Peter Breßer-Barnebeck.
„Drei Ausschüsse wurden in insgesamt sechs Sitzungen mit dem Thema beschäftigt: Über das Bieterverfahren mit zwei Interessenten, die Neubebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus plus Supermarkt wurde bereits im März im Wirtschaftsförderungsausschuss berichtet. Für die Sitzungen im Mai und Juli gab es jeweils schriftliche Vorlagen. Trotzdem hat es bis Juli keine Nachfragen von Ausschussmitgliedern gegeben," so Breßer-Barnebeck weiter. Breßer-Barnebeck weist ausdrücklich darauf hin, dass sich auch der Sportausschuss und der Schulausschuss sich im März mit dem Thema beschäftigt hätten. Und Erster Beigeordneter Rainer Weichelt habe bereits damals zugesagt, dass allen Nutzergruppen der Sporthalle und des Lehrschwimmbeckens Angebote zur Nutzung anderer Standorte gemacht würden.
Martin Plischek, Leiter der Immobilienwirtschaft: „Das Lehrschwimmbecken kann aufgrund technischer Voraussetzungen nicht ohne das Schulgebäude betrieben werden. Anders als behauptet, wurde die Schule nicht saniert, vor zirka 10 Jahren wurden der Schulhof hergerichtet und im Lehrschwimmbecken wurde die Technik instand gesetzt, um den Betrieb sicher zu stellen.“
Gängiges Verfahren bei Grundstücksverkäufen
Aus dem Rathaus wird versichert, das der Verkauf der jahrzehntelangen Praxis der Stadt. Bei gewerblichen Grundstücken, größeren Wohnbauflächen (wie zum Beispiel Lottenstraße, Maria-Theresien-Straße) entspreche. Auch bei anderen städtebaulich wichtigen Flächen wie dem Grundstück für das Ärztehaus Butendorf, einer Teilfläche des Marktplatzes Rosenhügel, der Elsa-Brandström-Schule oder den Villen am Alten Schlachthof habe man nur mit geeigneten Bietern verhandelt und keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Alle so durchgeführten Bauprojekte seien erfolgreich verlaufen. Dieses Verfahren werde auch vom Städtetag ausdrücklich begrüßt, weil es „kommunale Handlungsspielräume bei der Stadtentwicklung sichert.“ So habe der europäische Gerichtshof 2010 bekräftigt, dass eine Stadt Grundstücke nicht öffentlich ausschreiben müsse.
Nochmals Martin Plischek: „Der Politik steht es frei, ein neues Verfahren zu verabreden. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass die Stadtverwaltung sich weiterhin in einem marktgerechten, rechtskonformen Rahmen bewegt, um im Interesse der Bürgerschaft Flächen neu entwickeln zu können. Grundstücksverkäufe zum höchstmöglichen Preis ohne Berücksichtigung der Finanzsituation der Käufer und städtebaulicher Interessen führen nicht zu einem guten Ergebnis, wie zahlreiche Beispiele auch in Gladbeck belegen. Schließlich wird die Willy-Brandt-Schule sogar teurer verkauft als es dem Wertgutachten von 2016 entspricht.“
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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