Stadt plant deutliche Ausweitung der Maskenpflicht
Gladbecker müssen nun mit der 15-Kilometer-Zone leben

 Zunächst bis zum 31. Januar gilt für Gladbecker Bürger die so genannte "15 Kilometer-Zone" um ihren Wohnort. Darüber hinaus dürfen sie sich aber auch im kompletten Kreis Recklinghausen bewegen. | Foto: Stadt Gladbeck
  • Zunächst bis zum 31. Januar gilt für Gladbecker Bürger die so genannte "15 Kilometer-Zone" um ihren Wohnort. Darüber hinaus dürfen sie sich aber auch im kompletten Kreis Recklinghausen bewegen.
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Seit Dienstag, 12. Januar, ist es also offiziell: Auch in Gladbeck gilt die neue Regionalverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit wird der Bewegungsradius für Freizeitaktivtäten auf 15 Kilometer eingegrenzt.

Konkret heißt das: Gladbecker dürfen sich nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern von der Stadtgrenze aus gesehen für Freizeitaktivitäten außerhalb des Kreises bewegen. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher: Auch sie dürfen Gladbeck nur aus einem Radius von 15 Kilometernaufsuchen. Ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger, die selbst im Kreis wohnen. Ausnahmen sind berufliche Fahrten zum Beispiel zur Arbeitsstätte oder für die Versorgung von Angehörigen.

Das Land NRW hat die neue Verordnung für Städte und Kreise mit einer besonders hohen Inzidenzzahl angeordnet. Dazu zählen neben dem Kreis Recklinghausen der Kreis Höxter, der Kreis Minden-Lübbecke und der Oberbergische Kreis. Kontrolliert wird die Einhaltung des Bewegungsradius von der Polizei und den Kommunalen Ordnungsbehörden.

Dazu Bürgermeisterin Bettina Weist: „Die Regionalverordnung ist ein erster Schritt zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen. Leider gilt sie nicht für unsere Nachbarstädte Gelsenkirchen und Bottrop, die ebenfalls hohe Zahlen aufweisen. Ich hätte ein einheitliches Vorgehen begrüßt.“ Eine Ausgangssperre für Gladbeck, wie von der Stadtverwaltung thematisiert, ist derzeit aber für die übergeordneten Behörden noch kein Thema.

Die Stadt Gladbeck will aber sehr wohl weitere eigene Maßnahmen ergreifen. Zum einen soll die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgeweitet werden: Auch auf der Humboldtstraße zwischen den Kreisverkehren Postallee und Buersche Straße, auf der Rentforter Straße bis zum Krankenhaus, auf der Barbarastraße, auf der Horster Straße von der Wilhelmstraße bis zum Festplatz, auf der Bottroper Straße bis zur Kreuzung Sandstraße und auf der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Wilhelmstraße soll das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet werden.
Gleiches gilt für viel frequentierte Freizeitbereiche, hier allerdings nur am Wochenende zwischen 10 und 17 Uhr. Dazu zählen die beiden großen Parkplätze in Wittringen, die Marathonbahn, der Nord-und Südpark.

Die von der Stadt Gladbeck vorgeschlagenen Maßnahmen werden jetzt mit dem Kreis Recklinghausen abgestimmt und sollen in die Allgemeinverfügung des Kreises aufgenommen werden. Außerdem sollen die Kontrollen intensiviert und das Personal in diesem Bereich aufgestockt werden. Derzeit sind rund 35 städtische Mitarbeiter im Kontrolldienst im Einsatz.

Ein ganz besonderes Augenmerk will die Stadt Gladbeck auf die Pflege-und Seniorenheime richten. Hier soll gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt und der Heimaufsicht geprüft werden, wie sich dort mehr Testungen, Verteilung von Masken und eventuelle Besuchsregelungen umsetzen lassen.

Auch durch eine erneute Informationskampagne will die Stadt Gladbeck Bürger gerade für die Infektionsrisiken im privaten Raum sensibilisieren, unter anderem durch mehrsprachige Flyer, die verteilt werden.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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