Corona-Sperrungen und Auflagen
Gladbeck: Verschärfte Regeln der Stadt Gladbeck ab dem 19. März
Am Mittwochabend (18. März) wurden die Anordnungen für Gladbeck noch einmal verschärft. Sie treten bereits um Mitternacht in Kraft und gelten ab dem 19. März.
Die Anordnungen vom 18. März gelten weiter, zusätzlich gibt es aber Änderungen:
- Die Läden in Gladbeck bleiben geschlossen, Ausnahmen gelten nur für folgende Bereiche:
Geöffnet bleibt der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab sofort zu schließen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
- Die Allgemeinverfügung erlaubt die Öffnung, sie verpflichtet aber nicht dazu.
Wenn beispielsweise Frisöre ihren Laden lieber schließen möchten, ist dies selbstverständlich gestattet.
- Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
- Veranstaltungen bleiben weiter untersagt, Ausnahmen gibt es für Blutspendetermine.
Diese müssen unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen, insbesondere, dass bei Blutspendenterminen die Kontakte auf ein Minimum begrenzt werden, die Verweildauer der Spender möglichst gering ist und Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen, durchgeführt werden.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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