Doch keine Pflicht in der Innenstadt
Gladbeck rudert bei Maskenpflicht wieder zurück

Verwirrung in der Coronakrise: Nachdem die Stadt zunächst keine eigene Maskenpflicht einführen wollte, ging sie nach Bekanntwerden der landesweiten Tragepflicht sogar noch darüber hinaus. Jetzt ruderte die Verwaltung wieder zurück. | Foto: (Symbolbild)
  • Verwirrung in der Coronakrise: Nachdem die Stadt zunächst keine eigene Maskenpflicht einführen wollte, ging sie nach Bekanntwerden der landesweiten Tragepflicht sogar noch darüber hinaus. Jetzt ruderte die Verwaltung wieder zurück.
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Verwirrung in Corona-Zeiten: Nachdem für Gladbeck am Mittwoch eine verschäfte Maskenpflicht in der Fußgängerzone in Aussicht gestellt wurde, ruderte die Stadt am heutigen Freitag (24. April) wieder zurück. Jetzt soll es auf einmal nur noch eine Empfehlung sein, außerhalb der Geschäftsräume eine Maske zu tragen.

Die Stadt wollte über die allgemeinen Regeln hinaus auch noch eine Mundschutzpflicht in der Innenstadt anordnen (wir berichteten).  Die Masken sollten dabei auch außerhalb der Geschäfte auf Nase und Mund verbleiben.

"Dies wird jedoch seitens des Kreises Recklinghausen als Kreisgesundheitsamt weder vorgeschlagen, noch empfohlen", stellte man am Freitag im Rathaus fest. Deshalb werde die Stadt diese Pflicht jetzt doch nicht einführen.

„Trotzdem empfehlen wir dringend, gerade in unserer sehr kompakten und sehr gut besuchten Innenstadt einen Mundschutz zu tragen, um sich und andere zu schützen. Wir wissen doch alle, dass es gerade an Markttagen schwierig ist, immer den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten“, so der Bürgermeister Ulrich Roland am Freitag. „Bitte tragen Sie einen Mundschutz überall da, wo Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können,“ empfiehlt er. „Damit können wir uns gegenseitig vor einer Infektion schützen!“

Landesweite Regeln bleiben bestehen

Nicht von dieser Entscheidung eingeschränkt werden die landesweiten Regeln, die ab dem 27. April gelten. So gilt ab Montag im öffentlichen Nahverkehr, in allen Geschäften, auf den Märkten, in Arztpraxen und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen sowie bei Dienstleistern, in der Stadtverwaltung, bei Sparkassen und Banken, die Pflicht, eine Alltagsmaske, einen Schal oder ein Tuch zu tragen, damit Mund und Nase bedeckt sind.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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