Doch kein Windrad auf der Mottbruchhalde?
Gladbeck klagt gegen den Kreis Recklinghausen

Die Stadt Gladbeck versichert: Auf der Mottbruchhalde in Brauck wird kein Windrad errichtet. Um dieses Ziel zu erreichen hat man sich im Rathaus am Willy-Brandt-Platz zu einer Klage gegen den Kreis Recklinghausen entschlossen. | Foto: Archiv Kariger/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Die Stadt Gladbeck versichert: Auf der Mottbruchhalde in Brauck wird kein Windrad errichtet. Um dieses Ziel zu erreichen hat man sich im Rathaus am Willy-Brandt-Platz zu einer Klage gegen den Kreis Recklinghausen entschlossen.
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Gladbeck/Recklinghausen. Das "Tischtuch" zwischen der Stadt Gladbeck und dem Kreis Recklinghausen ist arg lädiert, wohl schon fast "zerschnitten": Die Stadt wird gegen die vom Kreis Recklinghausen erteilte Genehmigung zum Bau einer Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde klagen.

Dies betont Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer in einer ersten Reaktion auf Berichte, dass der Kreis sich über die eindeutige Auffassung der Stadt Gladbeck hinweggesetzt und die beantragte Windkraftanlage am 11. Februar nun doch genehmigt hat.

Bei der Stadt Gladbeck liegt eine entsprechende Genehmigung allerdings bislang nicht vor. Dr. Kreuzer hat den Kreis daher nun gebeten, der Stadt Gladbeck als betroffener Gemeinde diese Genehmigung zeitnah zuzusenden. Die Stadt Gladbeck hatte zuletzt erst wenige Tage zuvor gegenüber dem Kreis auf ihre rechtlichen Bedenken im Verfahren hingewiesen. Die geplante Windenergieanlage verstößt nach Meinung der Stadt Gladbeck unter anderem gegen die laufende Veränderungssperre für diesen Bereich.

In der letzten Woche hatte eine von der STEAG beauftragte Rechtsanwaltskanzlei der Stadt Gladbeck bereits mitgeteilt, „dass der Kreis Recklinghausen das bisher fehlende gemeindliche Einvernehmen der Stadt Gladbeck ersetzen wird.“ Auch die erforderliche emissionsschutzrechtliche Genehmigung lag der STEAG – anders als der Stadt Gladbeck - zu diesem Zeitpunkt im Entwurf (Stand 28.1.2019) vor.

Die Stadt Gladbeck plant bekanntlich, die Mottbruchhalde auch im Rahmen der "Internationalen Gartenausstellung 2027" als Teil der „Haldenwelt Gladbeck“ für kulturelle, sportliche und Naherholungszwecke weiter zu entwickeln. Die von der STEAG gegen die Stadt geplante Windkraftanlage hingegen widerspricht dieser gemeinsamen Zielsetzung von Stadt und RVR als zukünftigem Eigentümer.

Der Rat der Stadt Gladbeck hat sich daher schon wiederholt einstimmig für eine Entwicklung der Mottbruchhalde ohne Windrad ausgesprochen. Insofern wird die Stadt Gladbeck nun alle Rechtsmittel nutzen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen.

Vom Willy-Brandt-Platz wird versichert, daas der Bebauungsplan, der die Entwicklung der Mottbruchhalde ohne Windkraftanlage festschreibt, noch im Frühjahr 2019 beschlossen wird.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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