Lockerung der Corona-Regeln ab 20. April
Gladbeck: Das sind die neuen Regeln beim Einkaufen
Auch in Gladbeck können ab Montag aufgrund der Lockerungen von Bund und Land weitere Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von von Warteschlangen wieder öffnen, sofern sie 800 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht überschreiten.
„Der Zutritt darf nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind“, sagt Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs. Dazu gehören:
• Spuckschutz an allen Theken-/Kassenbereichen (Plexiglaswand);
• Aushängen von Hinweisen zur Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen (RKI) in Plakatform am Eingang;
• Bodenmarkierungen im Theken-/Kassenbereich mit Abständen von mindestens 1,5 Metern;
• Verhinderung von Warteschlangen. Wenn dies nicht gänzlich möglich ist, ist dafür Sorge zu tragen, dass 1,5 Meter Abstand zwischen den Kunden eingehalten wird;
• Angabe der gleichzeitig maximal zulässigen Kunden im Ladenlokal im Eingangsbereich (Faktor: Eine Person pro 10 Quadratmeter vorhandene Verkaufsfläche gem. Einzelhandelserlass NRW, soweit nicht durch Besonderheiten im Einzelfall weitere Einschränkungen notwendig sind. Für Bekleidungsgeschäfte wird empfohlen, höchstens die doppelte Menge an Kunden eintreten zu lassen, wie Umkleidekabinen vorhanden sind);
• Regelmäßige Desinfektion und Reinigung von Flächen, die typischerweise von Kunden berührt werden;
• Zutrittssteuerung, z.B. durch Pflicht zur Nutzung von Einkaufswagen und Begrenzung dieser auf die zulässige Anzahl an gleichzeitigen Kunden. Zudem wird der Einsatz eines Ordners im Eingangsbereich dringend empfohlen;
• Kontakt zu Kunden ist so weit wie möglich zu vermeiden;
• Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle.
Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regelungen ab der kommenden Woche überprüfen.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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