Gilt auch für Gladbecker Gastronomie: Mindestlohn steigt auf 9 Euro

Rückwirkend zum 1. August 2016 gilt für Arbeitnehmer in gastronomischen Betrieben ein Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde. Dieser "Gastro-Mindestlohn" hat auch für Mini-Jobber Gültigkeit. | Foto: Gewerkschaft NGG
  • Rückwirkend zum 1. August 2016 gilt für Arbeitnehmer in gastronomischen Betrieben ein Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde. Dieser "Gastro-Mindestlohn" hat auch für Mini-Jobber Gültigkeit.
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Gladbeck. Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer in gastronomischen Betrieben: Rückwirkend ab dem 1. August 2016 gilt für diesen Personenkreis ein Mindestlohne von 9 Euro pro Stunde!

Dabei ist es egal, ob man in einer Imbissbude oder einem Sterne-Hotel arbeitet - die Erhöhung um 50 Cent gilt für alle Gastronomie-Arbeitnehmer. Den über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden "Gastro-Mindestlohn" hat die Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten" (NGG) bei den jüngsten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der "NGG Ruhrgebiet", betont ausdrücklich: "Der Gastro-Mindestlohn gilt in der Eckkneipe und im Bistro genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Kreis Recklinghausen darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar." Der neue "Gastro-Mindestlohn" ist übrigens in ganz Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich.

Nach Angaben von "NGG" sind allein im Kreis Recklinghausen rund 9.750 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäfigt - darunter fast 6.000 Mini-Jobber, für die der Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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