Gestaltungsleitfaden soll einheitliches Erscheinungsbild in der Gladbecker Innenstadt sichern
Die Stadt Gladbeck hat nun einen Gestaltungsleitfaden für Sondernutzungen im Innenstadtbereich herausgegeben. Dieser richtet sich an Gewerbetreibende aus Gastronomie, Dienst- und Einzelhandel und soll für ein harmonisches Gesamterscheinungsbild in der Fußgängerzone sorgen.
Der Gestaltungsleitfaden regelt die gestalterischen Anforderungen für Sondernutzungen wie Warenauslagen, mobile Werbeträger und Außengastronomie im öffentlichen Raum. Er gilt für den Bereich zwischen Barbarastraße, Rentforter Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wilhelmstraße, Horster Straße, Grabenstraße, Buersche Straße und Humboldtstraße.
In dem genannten Bereich sind die Vorgaben einzuhalten, denn so will die Stadt Gladbeck ein einheitliches Erscheinungsbild mit ansprechender gestalterischer Qualität gewährleisten und gleichzeitig einer Überfrachtung des öffentlichen Raumes entgegenwirken.
Gegen Überfrachtung des öffentlichen Raumes
Bei der Entscheidung über die Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen bildet der Gestaltungsleitfaden für die Stadtverwaltung die Genehmigungsgrundlage für entsprechende Anträge. Er kann über die Internetseite der Stadt Gladbeck eingesehen und heruntergeladen werden, zudem erfolgt eine Verteilung/Auslegung als Broschüre. Ansprechpartnerin ist Claudia Pipenbacher im Amt für öffentliche Ordnung.
Der Gestaltungsleitfaden tritt ab sofort in Kraft. Dabei gilt allerdings eine generelle Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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