Geburtshilfe Gladbeck: Erzwingt die Bezirksregierung die Wiedereinrichtung?
Steht die Geburtshilfe Gladbeck vor der Wiedereröffnung? Offenbar hat sich die KKEL mit seinen Schließungsplänen über geltendes Recht hinweg gesetzt und den Krankenhausplan des Landes NRW missachtet. Die Bezirksregierung Münster droht nun mit Einstellung der Fördergelder, sollte die Klinik die Vorgaben weiter ignorieren.
von Oliver Borgwardt
Hintergrund ist der verbindliche Krankenhausplan, der von der Bezirksregierung Münster festgelegt wird und für alle 54 Hospitäler des Bezirkes gilt. Darin steht genau, welche Angebote in welcher Klinik mit welcher Bettenzahl bereit zu stellen sind, um die Gesundheitsversorgung der Bürger möglichst optimal zu sichern. Zusammen mit Bottrop und Gelsenkirchen bildet der Kreis Recklinghausen den Versorgungsbezirk 8.
Als Plankrankenhaus profitieren die Einrichtungen von Fördergeldern des Landes NRW. Zudem müssen Krankenkassen bei stationärer oder teilstationärer Behandlungsbedürftigkeit die aus der Versorgung im Krankenhaus resultierenden Kosten tragen.
Werden die Vorgaben des Krankenhausplans nicht eingehalten, kann die Landesregierung aber mit Sanktionen drohen, die bis hin zum Entzug der Privilegien eines Plankrankenhauses reichen. Diese Drohung richtet die Landesregierung nun an das St. Barbara-Krankenhaus.
In einem Feststellungsbescheid weist die Behörde den Klinikträger noch einmal ausdrücklich auf seine Pflicht hin, 45 Betten für die Gynäkologie und Geburtshilfe bereit zu stellen: "Die im Betten-Soll ausgewiesene Gesamt-Bettenzahl ist verbindlich und darf grundsätzlich nicht über- oder unterschritten werden." Auf die Konsequenzen wird im Namen der Regierungspräsidentin deutlich hingewiesen: "Weichen Sie ohne meine Zustimmung von Feststellungen dieses Bescheides ab oder binden Sie planwidrige Versorgungsangebote an Ihre Einrichtung, kann das Krankenhaus gemäß §16 Abs. 2 KHGG NRW ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden."
Der Hinweis auf "planwidrige Versorgungsangebote" bezieht sich dabei auf die Einrichtung einer herzchirurgischen Abteilung im St. Barbara-Hospital, für die bei der Bezirksregierung kein Auftrag und keine Notwendigkeit erkannt wird.
"Fortdauernder Rechtsbruch"
Der Anwalt der betroffenen Hebammen, Martin Löbbecke, sieht sich in seiner Position bestätigt: "Es bleibt demnach feststellen, dass die Schließung der Geburtshilfe im St. Barbara-Hospital in Gladbeck ohne vorherige Anzeige und Zustimmung am 23.12.2016 rechtswidrig war, da zu diesem Zeitpunkt noch der seit Jahrzehnten bestehende Feststellungsbescheid verbindlich war, nach dem in Gladbeck eine Geburtshilfe mit den vorhandenen 45 Betten zu unterhalten war als vorgegebene Zahl." Nun hofft er auf rasches Einschreiten der Bezirksregierung: "Jeder Tag der heute weiter andauernden Schließung der Geburtshilfeabteilung zementiert diese rechtswidrige Verhaltensweise und stellt einen fortdauernden Rechtsbruch dar."
Zur weiteren Verschärfung der Situation trägt die zum Jahresende geplante Schließung der Geburtshilfe im Evangelischen Krankenhaus Gelsenkirchen bei. Löbbecke sieht hier die Gefahr eines Versorgungsengpasses, da die beiden verbliebenen Krankenhäuser in Gelsenkirchen nun nicht auch noch die Geburten aus Gladbeck aufnehmen könnten. Daher "wäre die sofortige Wiedereröffnung der Geburtshilfeabteilung in Gladbeck im öffentlichen Interesse der schnellste, einfachste und effektivste Weg, die Versorgungssicherheit wiederherzustellen", so der Rechtsanwalt.
Die Entwicklung dürfte die KKEL zur Unzeit treffen: Zur Zeit ist der Ausbau des St. Barbara-Krankenhauses in vollem Gange.
Der Stadtspiegel hat die KKEL um Stellungname gebeten, diese steht zur Zeit noch aus.
Autor:Oliver Borgwardt aus Dorsten |
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