Für demokratische Freiheiten muss auch in Krisensituationen Raum bleiben

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestags-Fraktion Konstantin Kuhle:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht den Stellenwert der Bürgerrechte. Für die Ausübung demokratischer Freiheiten muss auch in Krisensituationen Raum bleiben.
Bei Demonstrationen können etwa Auflagen erlassen werden, dass Abstände zwischen den Teilnehmern eingehalten werden müssen und die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Solange von ihnen keine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht, sind pauschale Verbote unverhältnismäßig, eine Zulassung muss zumindest geprüft werden. Wichtig ist, dass dafür klare, nachvollziehbare Kriterien und Instrumente entwickelt werden. Zudem müssen diese regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

Es ist bedauerlich, dass Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten dieses Thema bei den Beratungen bisher nicht zur Sprache gebracht haben. Je länger das Herunterfahren des öffentlichen Lebens andauert, desto schwieriger sind pauschale Freiheitseinschränkungen zu begründen, gerade im Bereich der demokratischen Meinungsbildung.“

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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