Frage nach der fachlichen Kompetenz

Das Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes betreffs der Gültigkeit der Beschlüsse aus der Sitzung des Gladbecker Stadtrates vom 26. November 2015 ist noch nicht rechtsgültig. Denn die Stadt Gladbeck hat - wie nicht anders zu erwarten war - Einspruch gegen das genannte Urteil eingelegt.

Das kostet alles Geld. Die ersten Steuergelder gehen schon drauf, weil die Kosten des Verfahrens in Gelsenkirchen der Stadt Gladbeck aufgebürdet wurden.

Und dem neutralen Beobachter drängt sich nun zwangsläufig die Frage auf, ob man sich im Rathaus nicht der Unrechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens bewusst gewesen ist. Wofür verfügt die Verwaltung denn über eine eigene Rechtsabteilung, die sich ja besonders gut im Bereich Verwaltungsrecht auskennen müsste? Wie aber sieht es mit der fachlichen Kompetenz der Abteilung wirklich aus? Kam von dort im Vorfeld der Ratssitzung keine Warnung? Oder hat die Stadtspitze eine eventuelle Warnung schlichtweg missachtet?

Ist irgenwie nun aber auch egal. Denn nun müssen die Richter des Oberverwaltungsgerichtes ihr Urteil fällen.

Hoffentlich vergehen bis zum Urteilsspruch aber nicht wieder mehr als zweieinhalb Jahre!

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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