Fortschritt im Umgang mit Schrottimmobilien
Die Stadt Gladbeck wird in Zukunft wirkungsvoller gegen die Besitzer sogenannter „Schrottimmobilien“ vorgehen können.
Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die jetzt vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Parlament folgte damit einer Initiative von Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Groschek hatte das Gesetz zuvor in den Bundesrat eingebracht, wo es ebenfalls auf breite Zustimmung stieß. „Bereits seit 2008 kämpfe ich gegen Schrottimmobilien in Gladbeck an, die verwahrlosen und zu einem Dauerproblem für unsere Stadtteile geworden sind. Doch leider fehlten uns immer gesetzliche Möglichkeiten, um dagegen anzugehen. Das hat endlich ein Ende“, zeigte sich Bürgermeister Ulrich Roland über die Gesetzesänderung zufrieden.
Seine damalige Initiative gegenüber dem damaligen Landesbauminister Oliver Wittke war allerdings nicht von Erfolg gekrönt. „Ich bin Minister Groschek und der Landesregierung daher äußerst dankbar für ihre Unterstützung.“
Durch die Gesetzesänderung können verwahrloste, leer stehende Gebäude nun leichter rückgebaut werden. Zudem könnten die Eigentümer in einem begrenzten Umfang an den Kosten des Abrisses beteiligt werden. „Die Neuregelung ist aus städtebaulicher Sicht von enormer Bedeutung für uns. Das ermöglicht uns die Chance, leichtere Lösungen für Probleme herbeizuführen“, sagte Bürgermeister Roland.
Bei den sogenannten Schrottimmobilien geht es weniger um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei. Im Fokus der Stadt stehen eher Gebäude, die seit langer Zeit unbewohnt sind und einen großen Sanierungsstau vorweisen.
Autor:Annette Robenek aus Gladbeck |
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