Gladbeck mahnt zur Disziplin
Feiern in großer Gesellschaft ist noch verboten

Ob mit Bier oder Tee ist egal - das gesellige Trinken in großer Gesellschaft ist weiterhin untersagt. | Foto: (Symbolfoto)
  • Ob mit Bier oder Tee ist egal - das gesellige Trinken in großer Gesellschaft ist weiterhin untersagt.
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Auch wenn die Regeln für den Umgang mit der Corona-Krise in der letzten Zeit gelockert wurden, appelliert die Stadtverwaltung, sich weiterhin an Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen zu halten.

Diese sollten auch bei Feiern oder Treffen im privaten Raum gelten. Im öffentlichen Raum sind die Kontaktbeschränkungen so gelockert worden, dass sich nun auch Personen aus maximal zwei unterschiedlichen häuslichen Gemeinschaften treffen dürfen. Diese Vorgabe sollte auch im privaten Raum umgesetzt werden. Verboten sind auch weiterhin private Treffen, die einen deutlichen Veranstaltungscharakter haben, beispielsweise durch das Aufstellen eines Partyzeltes oder das sogenannte „Rudelgucken" im Zuge der jetzt wieder startenden Fußballbundesliga.

200 Euro Strafe

Verstöße dagegen, die durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei festgestellt werden, können mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro pro Person geahndet werden.

Weiterhin gilt: In Geschäften, in Einkaufszentren, auf Wochenmärkten, in gastronomischen Betrieben, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, dem ÖPNV etc. sowie auch in Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen muss ein „Mund-Nasen-Schutz“ getragen werden.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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